VdeK
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Probieren geht über Studieren
Das Thema Fortbildungspflicht ist nun von Vertretern der Verbände und der Ersatzkassen in den gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 2 SGB V in einer Protokollnotiz zur Anlage 4 abschließend festgelegt. Allerdings schafft die Vereinbarung wenig Sicherheit für Praxischefs. Dafür gibt es nun immerhin die Möglichkeit, bei Punkte-Aberkennung Widerspruch einzulegen.
Der Abrechnungstipp: Leitsymptomatik bei vdek-Verordnungen selbst ergänzen
Damit eine Heilmittel-Verordnung zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann, muss zusätzlich zur Diagnose grundsätzlich auch die Leitsymptomatik auf der Verordnung benannt werden. Die Regeln dafür sind leider bei den verschiedenen Heilmittelarten sehr unterschiedlich und Arzte sind häufig überfordert, die Verordnung „richtig“ auszustellen. Hier finden Sie alle Regeln zum Thema …
„Wir sind an Lösungen interessiert!“
Wie wird die neue Fortbildungspflicht umgesetzt? Und wo herrscht Diskussionsbedarf? Diese und mehr Fragen möchte der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit seinen Stichproben bei Physiotherapeuten klären. René Klinke, Referatsleiter Sonstige Vertragspartner beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nimmt Therapeuten im Gespräch mit Silke Keil die Angst vor Sanktionen.
Vdek Bayern veröffentlicht Zahlen zum Abrechnungsbetrug
Die Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hat neue Zahlen zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen vorgelegt. Danach verursachten die Heil-und Hilfsmittel in Bayern den größten Schaden. Dennoch wollen die Ersatzkassen keine Berufsgruppen pauschal an den Pranger stellen.
Ersatzkassen verzichten auf Genehmigungspflicht
Auch mit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) hat sich nichts an der Genehmigungspflicht von Verordnungen außerhalb des Regelfalls durch die Krankenkassen vor Fortsetzung der Therapie geändert. Die Ersatzkassen befinden diesen bürokratischen Aufwand als überflüssig und haben den Verzicht auf Genehmigungspflicht erklärt.
Innovative Konzepte gesucht
Der Verband der Ersatzkassen vdek hat zum ersten Mal einen Gesundheitspreis ausgeschrieben, um die Entwicklung altersgerechter Versorgungskonzepte zu fördern. Bis 31. Oktober können Leistungserbringer im Gesundheitswesen innovative Ideen zur Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft einreichen.