Verzugszinsen

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Verzugszinsen

Themenschwerpunkt 5.2023: Weniger Ausfälle

Jede Praxis kennt es: Eine Patientin erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ein Patient sagt kurzfristig ab. Das ist ärgerlich, kostet Geld und gefährdet den Therapieerfolg. Doch was könnt Ihr da machen? Einiges, denn Absagen sind kein Schicksal, das Praxen überkommt. In vielen Fällen sind sie auch eine Frage der Einstellung.

Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen

Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ab und zahlt die Rechnung nicht. Nun könnt Ihr Widerspruch einlegen (siehe Seite 27) und eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Aber Achtung: Einen Verzugsschaden könnt Ihr nur in Rechnung stellen, wenn Ihr selbst abrechnet. Der Grund dafür sind die rechtlichen Bestimmungen dazu:

Gar nicht so schwer: Absetzungen korrigieren

Du kennst es: Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ganz oder teilweise ab, obwohl alle Angaben richtig sind. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kostet die Praxis auch viel Geld, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Ein Korrekturverfahren einzuleiten bedeutet für Dich aber nicht nur, den fehlenden Rechnungsbetrag nachzufordern, Du kannst auch eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Das …

Themenschwerpunkt 4.2023: Absetzungen? Nicht mit Dir!

Du erbringst eine Leistung und rechnest diese mit einer Krankenkasse ab. Aber statt die Rechnung zu bezahlen, schickt Dir die Krankenkasse eine Absetzung. Für die erbrachte Leistung erhältst Du also kein Geld. Nun kann es verschiedene Gründe haben, weshalb die Krankenkasse die Verordnung absetzt: Die verordnende Ärztin hat einen Fehler …

Ungerechtfertigte Absetzungen: Nicht mit uns

Mal wieder eine Absetzung, weil angeblich etwas auf der Verordnung fehlt oder falsch eingetragen wurde? Wenn Ihr wisst, dass diese Absetzung ungerechtfertigt ist, habt Ihr als Selbstabrechner:in das Recht, der Krankenkasse den dadurch entstandenen finanziellen Schaden durch eine Verzugspauschale in Rechnung zu stellen. Zahlt die Kasse zu spät, macht Ihr Verzugszinsen geltend. Beides ist gar …

Basiszinssatz unverändert bei -0,88 Prozent

Zum 1. Juli 2021 liegt der Basiszinssatz unverändert bei -0,88 Prozent. Das hat die Deutsche Bundesbank kürzlich bekanntgegeben. Damit hat er sich seit Juli 2016 nicht mehr verändert.

Gehalt: Verzugspauschale laut BAG nicht rechtens

Sie überweisen Ihrem Mitarbeiter das Gehalt einen Tag später als vertraglich vereinbart. Darf Ihr Mitarbeiter nun eine sogenannte Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro von Ihnen verlangen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte bereits im September 2018, dass die Regelung zur Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) im Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet. …

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Abrechnungstipp GKV: Auch Krankenkassen müssen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen

Krankenkassen bezahlen ihre Rechnungen in der Regel pünktlich. Es sei denn, es werden vertragswidrige Absetzungen vorgenommen. Dann gerät die Krankenkasse in Verzug und es gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen säumigen Zahler auch: Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren werden fällig. So klappt‘s mit der Umsetzung.

Abrechnungstipp GKV: Auch Krankenkassen müssen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen

Nichtanwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß §§ 286, 288 BGB

Ausgangssituation: Wenn Krankenkassen das Honorar nicht oder nicht termingerecht bezahlen, entsteht für Heilmittelerbringer ein Schaden. Zum einen, weil das Geld nicht rechtzeitig auf dem Konto ist, zum anderen, weil Aufwand damit verbunden ist, die Kasse zu mahnen. Hinzu kommt, dass Kassen sich oft so verhalten, als wäre es ein Kavaliersdelikt, …

Nichtanwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß §§ 286, 288 BGB