Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterscheiden sich regional stark

Je nach KV-Gebiet variiert die Art der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, insgesamt geht die Zahl an Regressen zurück. Das zeigt eine Abfrage des Deutschen Ärzteblatts in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Abrechnungstipp: Das zweite ICD-10-Code Feld
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: KV-Berater helfen bei Angst vor Regressen

Viele Ärzte haben Angst vor Regressen. Darum gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ein Expertenteam, das speziell zu Arznei- und Heilmittelverordnungen berät. Die Beratungen dauern in der Regel etwa zwei Stunden. Dabei bereiten sich die Berater speziell auf die jeweilige Praxis vor, schauen sich etwa im Vorfeld die Trendinformation …

Hessen: KV-Berater helfen bei Angst vor Regressen
Kassenärztliche Vereinigungen

Thüringen: Bei Verordnungen den Überblick behalten

Mitgliedsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen können auf www.kvt.de im geschützten Mitgliederportal Informationen über ihre Heilmittel-Verordnungen abrufen. Dort finden sie u.a. quartalsweise einen fachgruppenbezogenen Heilmittel-Verordnungsbericht der KVT, einschließlich Trendmeldung und Zielquotenbericht.

Thüringen: Bei Verordnungen den Überblick behalten
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Westfalen-Lippe: Häufige Fragen zur Verordnung von Heilmitteln

Im Praxisalltag zeigen viele Zahnärzte Unsicherheiten, wenn es um die Verordnung von Heilmitteln geht. Häufige Fragen, die zum Thema Heilmittel an sie herangetragen werden, hat die KZV Westfalen-Lippe (KZVWL) gesammelt und mit den entsprechenden Antworten im Dokument „BEMA Abrechnungsfragen 2020.02“ veröffentlicht.

Westfalen-Lippe: Häufige Fragen zur Verordnung von Heilmitteln
Kassenärztliche Vereinigungen

Brandenburg: Praxisbesonderheiten erkennen

Um es Ärzten zu erleichtern, Praxisbesonderheiten in ihrer Praxis zu erkennen, stellt die KV Brandenburg ihren Mitgliedern quartalsweise eine vergleichende Auswertung der Behandlungsdiagnosen zur Verfügung.

Brandenburg: Praxisbesonderheiten erkennen

Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet

Ärzte müssen im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mehr die gesamten Kosten einer als unwirtschaftlich festgestellten Heilmittelverordnung übernehmen, sondern nur den Mehrpreis erstatten. Das ist so vereinbart in den neuen „Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung“, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Sie gelten seit dem 1. Mai 2020.

Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: Verordnungskosten immer im Blick

Ärzte der KV Hessen (KVH) können mit nur wenigen Klicks online die Entwicklung ihrer Verordnungskosten nachverfolgen. Im KV-SafeNet haben sie Zugriff auf eine Übersicht, die ihr Verordnungsverhalten analysiert und tabellarisch darstellt. Die niedergelassenen Mediziner erhalten zum Beispiel eine Übersicht zu ihren Verordnungskosten im Vergleich zur Prüfgruppe, in der auch die …

01.01.2021 - Elektronische Heilmittel-Verordnung
Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: KV klärt zu Besonderheiten bei Verordnungen auf

Besondere Verordnungsbedarfe liegen vor, wenn schwerkranke Patienten Heilmittel für einen begrenzten Zeitraum in großem Umfang benötigen. Es muss zunächst der Regelfall durchlaufen werden. Ein spezielles Genehmigungsverfahren ist nur bei den Krankenkassen erforderlich, die generell auf einer Genehmigung für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls bestehen.

Sachsen: KV klärt zu Besonderheiten bei Verordnungen auf
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Berlin: Wirtschaftlichkeitsprüfung: Durchschnittswerte statt Richtgrößen

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Berliner Ärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ein neues Verfahren. Durchschnittswerte haben die bisher geltenden Richtgrößen ersetzt. Liegt ein Arzt mit seinen Kosten mehr als 40 Prozent über den Durchschnittskosten seiner Fachgruppe, gilt dies als auffällig. Vertragsärzte können der Prüfungsstelle Praxisbesonderheiten aber bereits vorab melden.

Berlin: Wirtschaftlichkeitsprüfung: Durchschnittswerte statt Richtgrößen
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Berlin: Neues Prüfverfahren für Ärzte ab 2020

Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen gilt seit 1. Januar 2020 in Berlin ein neues Prüfverfahren. Damit treten für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln wichtige Änderungen in Kraft: Die bisherige Richtgrößenprüfung wird durch eine Prüfung nach Durchschnittswerten ersetzt. Das berichtet das KV-Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und fasst die wesentlichen Inhalte der neuen …

Fotografieren und Filmen mit anschließender Bearbeitung

Anpassung der Praxisbesonderheiten an den ICD-10-GM-2016

Rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten für Physiotherapie-Verordnungen nach Gelenkimplantationen (Hüfte, Knie, Schulter) neue ICD-10-GM-Codes als bundesweite Praxisbesonderheit.

Keine Panik vor Heilmittel-Richtgrößen

Von 900 Prüfverfahren endeten 2013 nur 14 mit einem Regress Viele Ärzte machen sich Sorgen über mögliche finanzielle Rückforderungen bei der Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Ende 2015 meldete die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen, dass es 2013 in ihrem Bundesland keinen einzigen Arzneimittelregress und nur einige individuelle Beratungen gegeben habe. …

Keine Panik vor Heilmittel-Richtgrößen

Heilmittelerbringer können auf bessere Versorgung hoffen

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen, wie etwa für Heilmittel, werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt, die durch Gesetzesänderungen im Sommer 2015 vorgegeben worden waren. Richtgrößen sollen ab 2017 abgeschafft und stattdessen neue Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele erarbeitet werden. …

Neun Argumente für die Wirtschaftlichkeit

Das Sozialgesetzbuch V schreibt vor, dass die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Spitzenverbänden der Krankenkassen jedes Jahr für alle KV-Gebiete sogenannte Heilmittelvereinbarungen abschließen. Darin legen sie auf Landesebene festgelegt, wie viel Geld für Heilmittel-Verordnungen zur Verfügung steht und geben den Ärzten Empfehlungen, die ihnen dabei helfen sollen, dieses Ausgabevolumen …

Mehr Schutz vor Prüfverfahren im Heilmittelbereich

Deutliche Entlastung für Ärzte: Sämtliche Heilmittelverordnungen, die bundesweit als Praxisbesonderheiten anerkannt sind, müssen vor Einleitung eines Prüfverfahrens von den Verordnungskosten des Arztes abgezogen werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Vermittlung des Bundesschiedsamts kürzlich geeinigt.

IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage 2013

Der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) hat die Abgabefrist für die Wirtschaftlichkeitsumfrage 2013 bis zum Ende des Jahres verlängert. Die Zahl der Teilnehmer liegt zwar mit mehreren hundert eingesandten Antworten schon jetzt über der letzten Umfrage. Aber eine möglichst breite Datenbasis ist wichtig, um die wirtschaftliche Seite der Physiotherapie in Deutschland …

Kommentar zu den Rahmenempfehlungen: Verkehrte Welt

Die interdisziplinären Praxen in Deutschland nehmen zu. Das ist gut für die Patienten. Denn sie erhalten dadurch eine auf einander abgestimmte ganzheitliche Therapie und müssen nicht mit demselben Krankheitsbild zu drei verschiedenen Heilmittelpraxen laufen müssen.

Kasse unterstellt Ärzten überwiegendes Eigeninteresse

Niedersachsens Ärzte sind sauer. Immer öfter kämpfen sie um die Genehmigung von Langzeitverordnung für ihre Patienten – und machen dabei die gleiche Erfahrung wie schon zahlreiche Heilmittelerbringer zuvor: Mehrere Krankenkassen verzögern die Genehmigung. Die Begründung einer Krankenkasse: Ärzte würden versuchen, Patienten mit leichteren Diagnosen in die budgetfreie Zone der Langfristverordnungen …

Dürfen die das?

Dürfen Krankenkassen, die eine Rechnung ohne Beanstandung bezahlt haben, später einfach noch einmal ihre Meinung ändern und womöglich Jahre später Geld zurück verlangen? Darauf gibt es eine einfache Antwort: Die Krankenkassen dürfen das nicht nur, sie müssen es sogar!

Sollen Ärzte manipuliert werden?

Sowohl die KV Niedersachsen als auch die AOK Baden-Württemberg verunsichern derzeit Ärzte mit gezielten Anschreiben. Darin sprechen sie konkret von einer angeblichen Regressgefahr für den betroffenen Arzt, was sich bei näherem Hinsehen allerdings nicht bewahrheitet. Therapeuten können aktiv mitwirken, um ihre Ärzte über das Thema Heilmittelregress aufzuklären und so weitere …