Ungerechtfertigte Absetzungen: Nicht mit uns
Mal wieder eine Absetzung, weil angeblich etwas auf der Verordnung fehlt oder falsch eingetragen wurde? Wenn Ihr wisst, dass diese Absetzung ungerechtfertigt ist, habt Ihr als Selbstabrechner:in das Recht, der Krankenkasse den dadurch entstandenen finanziellen Schaden durch eine Verzugspauschale in Rechnung zu stellen. Zahlt die Kasse zu spät, macht Ihr Verzugszinsen geltend. Beides ist gar …