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Finanzämter verschicken neue Zinsbescheide

Noch bis Mitte des Jahres werden Finanzämter neue Zinsbescheide verschicken. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Ämter die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2019 neu berechnen.

BGH zu Prämiensparverträgen: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bankkunden den Rücken gestärkt. Mit einem aktuellen Urteil können Kunden mit alten Prämiensparverträgen auf die Nachzahlung zu wenig gezahlter Zinsen hoffen. Die Verträge enthielten laut BGH unzulässige Klauseln zu variablen Zinssätzen (Az.: XI ZR 234/20).

Urteil: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sind Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig. Ihre Höhe sei „evident realitätsfern“, entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ab 2019 könne das beim derzeitigen Zinsniveau nicht mehr gelten (Az.: 1 BvR 2237/14 u.a.).

Verbraucherschützer: Banken und Sparkassen zahlten zu wenig Zinsen

Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kunden jahrelang zu wenig Zinsen auf ihr Guthaben gezahlt. Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (Az.: ZR 197/09) haben Verbraucherschützer bei 31 Geldinstituten „unzulässige Klauseln“ in den Verträgen gefunden. Das zeigte kürzlich die Untersuchung „Zinsänderungen in …

Verbraucherschützer: Banken und Sparkassen zahlten zu wenig Zinsen

BFH: Finanzamt verlangt zu hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig hoch – zumindest für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2015. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung kassierte der Fiskus seit 2015 so mehr als …

BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern

BFH: Finanzämter dürfen bis zu sechs Prozent Zinsen verlangen

Auch in der gegenwärtigen Tiefzinsphase dürfen die Finanzämter bei Steuernachzahlungen Zinsen von bis zu sechs Prozent verlangen. Dies sei das nicht verfassungswidrig, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH), und verstoße weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen die Verhältnismäßigkeit. Damit zog das Gericht einen Strich unter …

BFH: Finanzämter dürfen bis zu sechs Prozent Zinsen verlangen

Basiszinssatz unverändert bei – 0,88 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen Zum 1. Januar 2017 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei – 0,88 Prozent. Seit Juli 2016 ist er damit unverändert geblieben. Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Basiszinssatz unverändert bei - 0,88 Prozent

Basiszinssatz sinkt leicht auf – 0,88 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen Zum 1. Juli 2016 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei – 0,88 Prozent. Seit Januar 2016 ist er damit um 0,05 Prozentpunkte gesunken. Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Basiszinssatz sinkt leicht auf - 0,88 Prozent

Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!

Sechs Prozent Zinsen berechnen Finanzämter bei Steuernachzahlungen. Zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler und empfiehlt Steuerzahlern gegen die Zinshöhe Einspruch einzulegen.

Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!

Bei niedrigen Zinsen hohe Tilgungsraten vereinbaren

Praxisinhaber sollten in Zeiten niedriger Zinsen mit ihrer Bank hohe Tilgungsraten vereinbaren, um schneller schuldenfrei zu werden. Denn für klassische Annuitätendarlehen gilt generell die Regel: Je günstiger die Zinsen sind, desto länger wird die Laufzeit des Kredits.

Basiszinssatz liegt unverändert bei – 0,83 Prozent

Zum 1. Juli 2015 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei –0,83 Prozent. Seit Januar 2015 hat er sich nicht verändert.

Basiszinssatz sinkt auf – 0,83 Prozent

Zum 1. Januar 2015 sinkt der Basiszinssatz auf - 0,83 Prozent. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Verspätete Zahlungen werden für Krankenkassen teurer

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist seit dem 29. Juli 2014 in Kraft und soll private Unternehmen, dazu gehören auch Heilmittel-Praxen, und staatliche Auftraggeber, wie gesetzliche Krankenversicherungen, dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Damit könnte das neue Gesetz auch Praxen helfen, ihren Zahlungsanspruch gegenüber den Krankenkassen …

Basiszinssatz sinkt auf -0,73 Prozent

Zum 1. Juli 2014 ist der Basiszinssatz auf -0,73 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

So berechnen Sie die Verzugszinsen richtig, die Ihnen zustehen

Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern wie z.B. Krankenkassen geltend machen. Die Grundlage für diese Berechnung ist der Basiszinssatz, der jetzt zum 1. Januar 2014 von der Bundesbank neu festgelegt wurde.

Basiszinssatz sinkt auf -0,13 Prozent

Zum 1. Januar 2013 ist der Basiszinssatz auf -0,13 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Jetzt umschulden und sparen!

Wer in den vergangenen Jahren für seine Praxis einen Kredit aufgenommen hat, zahlt dafür vermutlich deutlich höhere Zinsen als aktuell von den Kreditinstituten verlangt werden. Denn die Kreditzinsen befinden sich zurzeit auf einem historischen Tiefstand. Ein guter Zeitpunkt um nachzurechnen, ob es sich lohnt, bestehende Kredite umzuschulden oder einen Dispokredit …

Basiszinssatz bleibt bei 0,12 Prozent

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Januar 2011 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.

Finanzierung ohne Bank

Man kann Geld anlegen und Geld verleihen, ohne sich an eine Bank zu wenden. Online-Kreditbörsen gibt es in USA und England schon seit einigen Jahren, jetzt finden auch deutsche Ableger wie smava oder auxmoney Zulauf.

Basiszinssatz verharrt auf niedrigem Niveau

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Juli 2010 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.