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SARINYAPINNGAM

Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung

Yvonne Millar Yvonne Millar
2 2 Minuten Lesezeit

Setzen Krankenkassen eine Verordnung mit der Begründung ab, die angegebene Diagnose passe nicht zur Diagnosegruppe, ist das nicht gerechtfertigt. Praxisinhaber sollten sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen und die Absetzung zurückweisen. Es ist nicht Aufgabe der Heilmittelerbringer, zu prüfen, ob die auf der Verordnung angegebene Diagnose zur Diagnosegruppe passt – und zwar aus zwei Gründen: Der behandelnde Arzt legt die Diagnose fest, stellt die Verordnung aus und Therapeuten sind…

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Cornelia Becker

Das wäre zu schön. Aber eher man sich auf das nervenaufreibende Hin und Her mit den Kassen einlässt und dadurch ewig auf sein Geld wartet,ist es einfacher das Rezept korrigieren zu lassen. Mittlerweile wird leider jede 2. Verordnung falsch ausgestellt. Trotz mehrfachen Hinweisen und Ausfullhilfen unsererseits. Man sollte das den Arzt in Rechnung stellen,dann würde er seine " Mädels" schon besser kontrollieren

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Lidia Engel

Ich bin auch dafür, das wir keine Absetzung bekommen wegen ,,falsche Diagnose,,

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