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Heilmittel-Verordnungssoftware der Ärzte verbessert

Ralf Buchner Ralf Buchner
0 2 Minuten Lesezeit

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bekannt gegeben, dass Ärzte künftig einen Hinweis über ihre Verordnungssoftware erhalten, wenn sie bei einer Heilmittelverordnung von der Höchstmenge je Verordnung abweichen können und Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnen dürfen. Der von der KBV festgelegte Anforderungskatalog für die Heilmittel-Verordnungssoftware sieht vor, dass die Umsetzung dieser Änderung bis zum 1. Oktober 2021 erfolgt sein muss. Die Änderungen haben KBV und…

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