Diesen Vertrag hätte kein Verband unterschreiben dürfen
Ralf Buchner
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 2019 den Weg frei machen für umfassende Reformen der Zusammenarbeit zwischen Heilmittelerbringern und der GKV. Jetzt liegt endlich der Versorgungsvertrag für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vor. Wer darin nach Spahns Reform sucht, wird enttäuscht. Stattdessen liegt ein Vertrag vor, der von tiefer Unkenntnis der therapeutischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Logopädiepraxen…
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10 Kommentare
Karin Obermaier
Sehr geehrter Herr Buchner, danke für die klare Analyse und Ihre Deutlichkeit.
In der Entscheidung, gegen die eigenen Mitglieder und den Fortbestand des eigenen Berufes zu stimmen, spiegeln sich wohl persönliche "Befindlichkeiten" einiger Verbandsvorstände/-innen wider.
Es ist ein Trauerspiel, dass es Verbandsmitglieder gibt, die so was auch noch durch ihre Mitgliedschaft und ihre Mitgliedsbeiträge mittragen und mitfinanzieren, ohne dass sie mitentscheiden "durften".
Sind wir Heilmittelerbringer wirklich so dumm?
Leider fehlen nach wie vor Möglichkeiten, wie man sich gegen diesen absurden Rahmenvertrag als Praxisinhaberin wehren kann.
....Außer die Kassenzulassung zurück geben und eben NICHt zu unterschreiben.
Sehr geehrter Herr Buchner, danke für die klare Analyse und Ihre Deutlichkeit.
In der Entscheidung, gegen die eigenen Mitglieder und den Fortbestand des eigenen Berufes zu stimmen, spiegeln sich wohl persönliche "Befindlichkeiten" einiger Verbandsvorstände/-innen wider.
Es ist ein Trauerspiel, dass es Verbandsmitglieder gibt, die so was auch noch durch ihre Mitgliedschaft und ihre Mitgliedsbeiträge mittragen und mitfinanzieren, ohne dass sie mitentscheiden "durften".
Sind wir Heilmittelerbringer wirklich so dumm?
Leider fehlen nach wie vor Möglichkeiten, wie man sich gegen diesen absurden Rahmenvertrag als Praxisinhaberin wehren kann.
....Außer die Kassenzulassung zurück geben und eben NICHt zu unterschreiben.
Susanne Wolsing
Ich bin immer noch sehr wütend und enttäuscht, dass der Vertrag so in Kraft getreten ist! Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die Chancen eines Schiedsverfahrens nicht genutzt wurden. Außerdem kosten die Umsetzung und Anwendung der neuen Regeln viel Zeit. Das fällt bei einem Vertrag, mit dem man nicht einverstanden ist, besonders schwer. Unbürokratisch und Erleichterung? Fehlanzeige! Ich bin gespannt und hoffe, dass es juristische Möglichkeiten gibt, diesen Vertrag anzufechten und eine angemessene und faire Version zu erreichen. Ich werde das unterstützen!
Ich bin immer noch sehr wütend und enttäuscht, dass der Vertrag so in Kraft getreten ist! Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum die Chancen eines Schiedsverfahrens nicht genutzt wurden. Außerdem kosten die Umsetzung und Anwendung der neuen Regeln viel Zeit. Das fällt bei einem Vertrag, mit dem man nicht einverstanden ist, besonders schwer. Unbürokratisch und Erleichterung? Fehlanzeige! Ich bin gespannt und hoffe, dass es juristische Möglichkeiten gibt, diesen Vertrag anzufechten und eine angemessene und faire Version zu erreichen. Ich werde das unterstützen!
Lorena Knaus
Solche Verhandlungen grenzen schlussendlich an puren Wahnsinn. Ich bin Physio und habe alles so am Rande mitverfolgt (danke für den aufklärenden Artikel). Da steht man selbst als anverwandte Branche fassungslos daneben. So hat die Branche sicher keine Zukunft! Noch frustrierender wird es, wenn man sieht wie die großen Gewerkschaften in der Autobranche zum Streik aufrufen und mit den regelmäßigen, hohen Forderungen in den Schlagzeilen landen. Ich bin 29 und hätte in Zukunft auch gerne noch ein Therapeutennetz, das meine Familie oder evtl. Irgendwann mich selbst versorgt. Aber so wird es wohl mau aussehen.
Solche Verhandlungen grenzen schlussendlich an puren Wahnsinn. Ich bin Physio und habe alles so am Rande mitverfolgt (danke für den aufklärenden Artikel). Da steht man selbst als anverwandte Branche fassungslos daneben. So hat die Branche sicher keine Zukunft! Noch frustrierender wird es, wenn man sieht wie die großen Gewerkschaften in der Autobranche zum Streik aufrufen und mit den regelmäßigen, hohen Forderungen in den Schlagzeilen landen. Ich bin 29 und hätte in Zukunft auch gerne noch ein Therapeutennetz, das meine Familie oder evtl. Irgendwann mich selbst versorgt. Aber so wird es wohl mau aussehen.
Herbert Strunk
Ich finde, die Verbände dürften eigentlich keine Verhandlungen führen, da sie ja nur ca. 30% der Berufsangehörigen vertreten. Da aber jemand verhandeln muss, geht das ja nur so! Aber um wirklich alle zu hertreten, und dadurch auch das Vorum für den Verhandlungsspielraum Aller zu haben, brauchen wir eine Kammer!!
Leider macht die Pflegekammer SH eine Rolle rückwärts, was wieder den GKV‘en in die Hände spielt. Unsere Berufsangehörigen sind scheinbar zugrieden mit dem, was sie haben 🤮
Ich finde, die Verbände dürften eigentlich keine Verhandlungen führen, da sie ja nur ca. 30% der Berufsangehörigen vertreten. Da aber jemand verhandeln muss, geht das ja nur so! Aber um wirklich alle zu hertreten, und dadurch auch das Vorum für den Verhandlungsspielraum Aller zu haben, brauchen wir eine Kammer!!
Leider macht die Pflegekammer SH eine Rolle rückwärts, was wieder den GKV‘en in die Hände spielt. Unsere Berufsangehörigen sind scheinbar zugrieden mit dem, was sie haben 🤮
Praxis DiaLog
Man kommt ins Nachdenken, es war ein denkbar schlechter Zeitpunkt für Verhandlungen.....
Silvia Grünitz
Ich werde momentan auf keinen Fall diesem unausgereiften Vertrag zustimmen! Aber ob das „ Zappeln lassen“ die GKV interessiert, stelle ich in Frage! Des Weiteren danke ich euch für die Infos zur „gemeinsamen Rechtsbeugung“ ( welch ein wahrer Begriff). Natürlich schließt sich spätestens hier die Notwendigkeit für uns Heilmittelerbringerinnen an, Konsequenzen folgen zu lassen. Nur: welche?
Ich werde momentan auf keinen Fall diesem unausgereiften Vertrag zustimmen! Aber ob das „ Zappeln lassen“ die GKV interessiert, stelle ich in Frage! Des Weiteren danke ich euch für die Infos zur „gemeinsamen Rechtsbeugung“ ( welch ein wahrer Begriff). Natürlich schließt sich spätestens hier die Notwendigkeit für uns Heilmittelerbringerinnen an, Konsequenzen folgen zu lassen. Nur: welche?
Ralf Buchner
Kommentare werden bei uns von der Redaktion freigeschaltet (ohne zu zensieren oder zu redigieren). Das hat damit zu tun, das wir die Einhaltung der Nwttiquette sicherstellen wollen. Also einfach Kommentar schreiben, dann wird der Freigeschaltet.
Mathias Gans
Lieber Herr Buchner,
gerne möchte ich Ihnen (Dir) ein paar Zeilen zum obigen Artikel schreiben. Dabei möchte ich vorab nicht verhehlen, dass mich alleine die Überschrift schon massiv verärgert / provoziert hat (wie auch Logo Deutschland die letzten Monate). Aber trotzdem zum doch sehr Positiven. Ich finde es richtig und notwendig die nun neu entstandene Problematik der Verpflichtung der Dokumentation außerhalb der "Regelbehandlungszeit" erbringen zu müssen zu thematisieren. Dies ist mindestens "ärgerlich". Dabei bin ich aber nun schon bei der inhaltlichen Kritik am Artikel. Ich möchte hier nur auf zwei Punkte eingehen: Die Dokumentation und die vereinbarten Vergütungserhöhungen. Dies beides natürlich im Kontext der Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Praxisinhaber*innen.
Die Neufassung des §125 SGB V spricht erstmals von Regelbehandlungsleistungen. Dies im Gegensatz zur Regelbehandlungszeit. Die Regelbehandlungsleistungen als Zusammenfassung der Regelbehandlungszeit und weiterer Leistungen (z.B. Dokumentation) gab es vorher (2018) im § 125 nicht. Hier ist übrigens der Bericht nicht aufgeführt! Früher gab es "nur" in den Rahmenempfehlungen Orientierungen. Dort war nicht "exakt" definiert, wann die weiteren Leistungen erbracht werden müssen, bzw. nicht erbracht werden dürfen. Dementsprechend war die Auslegung und Umsetzung entsprechend heterogen. Sie und ich kennen dies aus diversen Beratungen und Seminaren. Hierbei war mein persönliches Votum immer, dass die Dokumentation in der Regel Teil des Therapieabschlusses der Therapie mit der/dem Patient*in sein sollte. Dies auch in meiner eigene Sprachtherapiepraxis. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Vergütung der Krankenkassen sich immer auf die Regelbehandlungszeit und alle anderen weiteren notwendigen Leistungen bezog. Dies ist in den Rahmenempfehlungen gut nachzulesen. Es oblag nun der (betriebswirtschaftlichen) Planung der Praxisleitung die Dienstleistung Logopädie entsprechend der externen und internen Vorgaben umzusetzen. Entsprechend bildete sich daraus eine realistische Umsatzerwartung (bewusst oder unbewusst). Jede*r Bäcker*in oder Tischerler*in macht dies entsprechend indem sie die sonstigen Kosten (andere Leistungen wie z.B. Mehl oder Holz bestellen, oder das Lageraufräumen, oder eine Rechnung erstellen) mit einkalkuliert (in der Regel mit pauschalen Prozentsätzen). In der Summe ergibt dies die Gesamtkosten, die durch den Stundensatz (oder den Preis für das Brot) + Gewinn von Kunden verlangt wird. Wenn wir nun bei den Stundenleistungen bleiben stellt die/der Tischler*in dem Kunden die geleisteten Stunden in Rechnung (3 h fürs Fenster reparieren). Nicht aber das Holz bestellen, das Lager aufräumen, die Maschine warten, den Auszubildenden anleiten....). All dies wird in die Kosten eingerechnet und erhöht zwangläufig den Stundensatz den die Kunden zu zahlen haben, aber doch nicht die Stunden die dieser in Rechnung gestellt bekommt. Haben Sie von Ihrem Handwerker schon einmal 30 Minuten allgemeines Werkstandaufräumen oder die Anleitung des Auszubildenden im Rahmen der Rechnung für die Fensterreparatur in Rechnung gestellt bekommen? Nein, Sie hätten auch zu recht protestiert. Das Gleiche gilt auch grundsätzlich für die weiteren Leistungen in der Logopädie. Dies war und ist in der Logopädie auch genauso. Diskussionspunkte waren eigentlich nur die Dokumentation und das Schreiben des Berichts. (auch hierfür könnte ich die Analogie zum Tischer weiter bemühen....
Es ist somit eine völlig normale betriebswirtschaftliche Kalkulation diese Zeiten, indem die Mitarbeiter keinen direkten Umsatz generieren, mit einzukalkulieren. Dies haben Sie mit Ihren Kunden ja auch so besprochen. Stichwort: Ziel eine Umsatzzeit von z.B. 80%.
Aus meiner Sicht ist die Forderung, neben der Vergütungserhöhung für die Vergütung der 45 Minuten, nun noch eine direkte Vergütung der anderen Tätigkeiten zu verlangen schlicht eine Forderung nach einer zusätzlichen Vergütungserhöhung. Okay kann man verlangen, aber dann geht es auch direkt über die Vergütung der 45 Minuten. Auch Ihr Hinweis, dass der Vertrag nun nach § 125 eine genaue Beschreibung der Regelbehandlungsleistungen verlangt stimmt zwar, aber ich persönlich bin mir gar nicht sicher, ob ich mir dies bis auf die Minute von den Krankenkassen vorschreiben lassen will. Aber egal, Sie haben recht es steht eigentlich § 125 drin!
Jetzt noch kurz zu den Vergütungserhöhungen und der Wirtschaftlichkeit für die Praxis und die Einfrau- / Einmannpraxis (ohne therapeutische Mitarbeiter*innen). Im April 2016 lag der Vergütungssatz vdek Bayern bei 36,54,-; ab 1.7.19 bei 55,64,- Dies ist eine Steigerung um 52,3%. Aus meiner Sicht war diese Steigung sehr angemessen und zwingend notwendig (wie Sie sagen ohne Herrn Kühne...). Natürlich rührt diese notwendige massive Steigerung daher, dass die Vergütungssätze durch die Grundlohnsummenbindung über Jahre nahezu gedeckelt waren. Die massive Erhöhung war einfach richtig! Zum 1.1.21 sind wir nun bei 61,05,-, was eine zusätzliche Steigerung von 9,7% bedeutet. (bitte jetzt nicht sagen, ja aber die Dokumentationszeit. Die war vorher auch mit "drin"!). Bis zum 1.10.23 sind es weitere garantierte ("Ihre Glaskugel"; ich nehme die Sicherheit gerne!) 10,7%. Man kann ja sagen, dass die logopädische Leistung eine noch höhere Vergütung "verdient" hat, aber bitte argumentieren Sie und Logo Deutschland doch nicht damit, dass aktuell eine "Wirtschaftlichkeit" nicht gegeben ist. Gerade jetzt nicht! Wenn eine logopädische Praxis zum 1.1.2021 nicht wirtschaftlich führbar ist, so dürfte es sie mit 100%tiger Sicherheit schon lange nicht mehr geben. Sie hätte spätestens ca. 2016 in "Konkurs" gegangen sein müssen! Nebenbei: natürlich sind nun auch Löhne um die 3.000,- Arbeitnehmerbrutto betriebswirtschaftlich möglich! Wir können gerne mal betriebswirtschaftlich darstellbare Lohnhöhen diskutieren.....
Und natürlich ist die Wirtschaftlichkeit einer Einfrau- oder Einmannpraxis schwieriger (sind übrigens maximal 25% und nicht 50%, wenn man die Therapeutenmenge zu Grunde legt und nicht einfach die Praxen zählt). Zum Beispiel die Praxis im Schwarzwald, die ganz oft Hausbesuche mit einer Fahrzeit von über 30 Minuten (eine Strecke, sonst betriebswirtschaftlich eher kein Problem) machen muss! Da sollten wir aber darüber diskutieren, wer dies ausgleichen soll! Die Krankenkassen und damit die Beitragszahler*innen oder z.B. die größere Praxen (durch eine degressive Vergütung; wäre ein spannender Ansatz und würde Konzentrationsprozesse bremsen; ich höre die Aufschreie!!!!), oder....
Abschließend noch ein Vorschlag zum Thema Dokumentation. Wahrscheinlich werden wir zukünftig mit den Patient*innen grundsätzlich (vielleicht bei 95%, Ausnahmen gibt es immer) einen reflexiven Therapieabschluss gestalten (was war für Sie gut, besonders, was wäre das nächste Mal sinnvoll....). Diesen wird die Therapeutin auch schriftlich erfassen. (Aus meiner Sicht ist dies gute Therapie!) Z.B. am Ende des Arbeitstages wird diese Erfassung mit einem Datum und dem Kürzel der Therapeutin versehen (Aufwand ca. 30 Sekunden). Die schriftliche Therapiereflexion und die Unterschrift + Datum werden dann zur Dokumentation, die die Krankenkassen verlangen..... wäre das ein gangbarer Weg?
Ich würde mich über eine rege und fachlich fundierte Diskussion freuen....
Mathias Gans
Praxisinhaber, Unternehmensberater und Betriebswirt
Lieber Herr Buchner,
gerne möchte ich Ihnen (Dir) ein paar Zeilen zum obigen Artikel schreiben. Dabei möchte ich vorab nicht verhehlen, dass mich alleine die Überschrift schon massiv verärgert / provoziert hat (wie auch Logo Deutschland die letzten Monate). Aber trotzdem zum doch sehr Positiven. Ich finde es richtig und notwendig die nun neu entstandene Problematik der Verpflichtung der Dokumentation außerhalb der "Regelbehandlungszeit" erbringen zu müssen zu thematisieren. Dies ist mindestens "ärgerlich". Dabei bin ich aber nun schon bei der inhaltlichen Kritik am Artikel. Ich möchte hier nur auf zwei Punkte eingehen: Die Dokumentation und die vereinbarten Vergütungserhöhungen. Dies beides natürlich im Kontext der Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Praxisinhaber*innen.
Die Neufassung des §125 SGB V spricht erstmals von Regelbehandlungsleistungen. Dies im Gegensatz zur Regelbehandlungszeit. Die Regelbehandlungsleistungen als Zusammenfassung der Regelbehandlungszeit und weiterer Leistungen (z.B. Dokumentation) gab es vorher (2018) im § 125 nicht. Hier ist übrigens der Bericht nicht aufgeführt! Früher gab es "nur" in den Rahmenempfehlungen Orientierungen. Dort war nicht "exakt" definiert, wann die weiteren Leistungen erbracht werden müssen, bzw. nicht erbracht werden dürfen. Dementsprechend war die Auslegung und Umsetzung entsprechend heterogen. Sie und ich kennen dies aus diversen Beratungen und Seminaren. Hierbei war mein persönliches Votum immer, dass die Dokumentation in der Regel Teil des Therapieabschlusses der Therapie mit der/dem Patient*in sein sollte. Dies auch in meiner eigene Sprachtherapiepraxis. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Vergütung der Krankenkassen sich immer auf die Regelbehandlungszeit und alle anderen weiteren notwendigen Leistungen bezog. Dies ist in den Rahmenempfehlungen gut nachzulesen. Es oblag nun der (betriebswirtschaftlichen) Planung der Praxisleitung die Dienstleistung Logopädie entsprechend der externen und internen Vorgaben umzusetzen. Entsprechend bildete sich daraus eine realistische Umsatzerwartung (bewusst oder unbewusst). Jede*r Bäcker*in oder Tischerler*in macht dies entsprechend indem sie die sonstigen Kosten (andere Leistungen wie z.B. Mehl oder Holz bestellen, oder das Lageraufräumen, oder eine Rechnung erstellen) mit einkalkuliert (in der Regel mit pauschalen Prozentsätzen). In der Summe ergibt dies die Gesamtkosten, die durch den Stundensatz (oder den Preis für das Brot) + Gewinn von Kunden verlangt wird. Wenn wir nun bei den Stundenleistungen bleiben stellt die/der Tischler*in dem Kunden die geleisteten Stunden in Rechnung (3 h fürs Fenster reparieren). Nicht aber das Holz bestellen, das Lager aufräumen, die Maschine warten, den Auszubildenden anleiten....). All dies wird in die Kosten eingerechnet und erhöht zwangläufig den Stundensatz den die Kunden zu zahlen haben, aber doch nicht die Stunden die dieser in Rechnung gestellt bekommt. Haben Sie von Ihrem Handwerker schon einmal 30 Minuten allgemeines Werkstandaufräumen oder die Anleitung des Auszubildenden im Rahmen der Rechnung für die Fensterreparatur in Rechnung gestellt bekommen? Nein, Sie hätten auch zu recht protestiert. Das Gleiche gilt auch grundsätzlich für die weiteren Leistungen in der Logopädie. Dies war und ist in der Logopädie auch genauso. Diskussionspunkte waren eigentlich nur die Dokumentation und das Schreiben des Berichts. (auch hierfür könnte ich die Analogie zum Tischer weiter bemühen....
Es ist somit eine völlig normale betriebswirtschaftliche Kalkulation diese Zeiten, indem die Mitarbeiter keinen direkten Umsatz generieren, mit einzukalkulieren. Dies haben Sie mit Ihren Kunden ja auch so besprochen. Stichwort: Ziel eine Umsatzzeit von z.B. 80%.
Aus meiner Sicht ist die Forderung, neben der Vergütungserhöhung für die Vergütung der 45 Minuten, nun noch eine direkte Vergütung der anderen Tätigkeiten zu verlangen schlicht eine Forderung nach einer zusätzlichen Vergütungserhöhung. Okay kann man verlangen, aber dann geht es auch direkt über die Vergütung der 45 Minuten. Auch Ihr Hinweis, dass der Vertrag nun nach § 125 eine genaue Beschreibung der Regelbehandlungsleistungen verlangt stimmt zwar, aber ich persönlich bin mir gar nicht sicher, ob ich mir dies bis auf die Minute von den Krankenkassen vorschreiben lassen will. Aber egal, Sie haben recht es steht eigentlich § 125 drin!
Jetzt noch kurz zu den Vergütungserhöhungen und der Wirtschaftlichkeit für die Praxis und die Einfrau- / Einmannpraxis (ohne therapeutische Mitarbeiter*innen). Im April 2016 lag der Vergütungssatz vdek Bayern bei 36,54,-; ab 1.7.19 bei 55,64,- Dies ist eine Steigerung um 52,3%. Aus meiner Sicht war diese Steigung sehr angemessen und zwingend notwendig (wie Sie sagen ohne Herrn Kühne...). Natürlich rührt diese notwendige massive Steigerung daher, dass die Vergütungssätze durch die Grundlohnsummenbindung über Jahre nahezu gedeckelt waren. Die massive Erhöhung war einfach richtig! Zum 1.1.21 sind wir nun bei 61,05,-, was eine zusätzliche Steigerung von 9,7% bedeutet. (bitte jetzt nicht sagen, ja aber die Dokumentationszeit. Die war vorher auch mit "drin"!). Bis zum 1.10.23 sind es weitere garantierte ("Ihre Glaskugel"; ich nehme die Sicherheit gerne!) 10,7%. Man kann ja sagen, dass die logopädische Leistung eine noch höhere Vergütung "verdient" hat, aber bitte argumentieren Sie und Logo Deutschland doch nicht damit, dass aktuell eine "Wirtschaftlichkeit" nicht gegeben ist. Gerade jetzt nicht! Wenn eine logopädische Praxis zum 1.1.2021 nicht wirtschaftlich führbar ist, so dürfte es sie mit 100%tiger Sicherheit schon lange nicht mehr geben. Sie hätte spätestens ca. 2016 in "Konkurs" gegangen sein müssen! Nebenbei: natürlich sind nun auch Löhne um die 3.000,- Arbeitnehmerbrutto betriebswirtschaftlich möglich! Wir können gerne mal betriebswirtschaftlich darstellbare Lohnhöhen diskutieren.....
Und natürlich ist die Wirtschaftlichkeit einer Einfrau- oder Einmannpraxis schwieriger (sind übrigens maximal 25% und nicht 50%, wenn man die Therapeutenmenge zu Grunde legt und nicht einfach die Praxen zählt). Zum Beispiel die Praxis im Schwarzwald, die ganz oft Hausbesuche mit einer Fahrzeit von über 30 Minuten (eine Strecke, sonst betriebswirtschaftlich eher kein Problem) machen muss! Da sollten wir aber darüber diskutieren, wer dies ausgleichen soll! Die Krankenkassen und damit die Beitragszahler*innen oder z.B. die größere Praxen (durch eine degressive Vergütung; wäre ein spannender Ansatz und würde Konzentrationsprozesse bremsen; ich höre die Aufschreie!!!!), oder....
Abschließend noch ein Vorschlag zum Thema Dokumentation. Wahrscheinlich werden wir zukünftig mit den Patient*innen grundsätzlich (vielleicht bei 95%, Ausnahmen gibt es immer) einen reflexiven Therapieabschluss gestalten (was war für Sie gut, besonders, was wäre das nächste Mal sinnvoll....). Diesen wird die Therapeutin auch schriftlich erfassen. (Aus meiner Sicht ist dies gute Therapie!) Z.B. am Ende des Arbeitstages wird diese Erfassung mit einem Datum und dem Kürzel der Therapeutin versehen (Aufwand ca. 30 Sekunden). Die schriftliche Therapiereflexion und die Unterschrift + Datum werden dann zur Dokumentation, die die Krankenkassen verlangen..... wäre das ein gangbarer Weg?
Ich würde mich über eine rege und fachlich fundierte Diskussion freuen....
Mathias Gans
Praxisinhaber, Unternehmensberater und Betriebswirt
Ralf Buchner
Hallo Mathias,
Danke für den sehr umfangreichen Kommentar. Deine Argumentation ist relativ typisch für einige Kolleginnen und Kollegen, deswegen erlaube ich es mir, darauf näher einzugehen.
1. Du selbst stimmst mir zu, dass der Vertrag nicht den Regeln/Vorgaben des § 125 SGB V entspricht. Und du findest das dann nicht so schlimm, weil du dir gar nicht sicher bist, "ob ich mir dies bis auf die Minute von den Krankenkassen vorschreiben lassen will." Du findest also, eine ungenaue Leistungsbeschreibung (bei der die zu leistende Zeit offen bleibt) sei unterm Strich besser als eine exakt bemessene Zeit.
Diese Meinung kann man möglicherweise als Praxisinhaber vertreten und umsetzen, als Berater komme ich mir schon merkwürdig vor, wenn ich meinen Kunden erklären müsste, wie man das Problem über deinen "reflexiven Therapieabschluss" umgeht, ohne gegen den Vertrag zu verstoßen. Für einen Verband ist derartiger Pragmatismus nicht zulässig. Man schwächt seine Verhandlungsposition, wenn die Vergütung nicht mehr an eine fixe Leistungszeit geknüpft ist. Im Ergebnis sind wir uns also einig: Das Gesetz ist nicht umgesetzt worden und Praxisinhaber sind gezwungen zu tricksen, wenn die sogenannten Honorarerhöhungen bei ihren Mitarbeitern ankommen sollen. Diesen Vertrag hätten die Verbände nicht unterschreiben dürfen.
2. Du stellst die These in den Raum, schon in den alten Rahmenverträgen hätte es keine exakte Leistungsdefinition gegeben, sondern nur eine ungenaue Orientierung. Diese Behauptung ist leider falsch. Richtig ist, dass in den alten Rahmenverträgen stets Bezug genommen wurde auf die in den Rahmenempfehlungen vereinbarten Leistungsbeschreibungen für die Logopädie (Stand 1.7.2013). Ausweislich dieser Leistungsbeschreibung wird haarklein festgelegt, was in der Regelbehandlungszeit enthalten ist (z.B. Verlaufsdoku, Bericht an den Arzt etc.) und was nicht, nämlich die Vor- und Nachbereitung. Diese Vor- und Nachbereitung (Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung) wird exakt mit 10 Minuten angesetzt. Damit ergibt sich aus der alten, bisher gültigen Leistungsbeschreibung eine exakte Festlegung der von der Kasse zu vergütenden Leistungszeit. Warum man auf Seiten einiger Verbände von dieser Klarheit abgewichen ist, bleibt mir ein Rätsel. Ironischerweise haben die Physiotherapeuten das Problem inzwischen erkannt und kämpfen hart darum, diese unsinnigen "von bis"-Leistungskorridore wegzuverhandeln. Verträge, bei denen Preis und Leistung entkoppelt sind, denn genau darum handelt es sich, dürfen von Verbänden auf keinen Fall unterschrieben werden.
3. Der unsägliche Vergleich mit Bäckern bzw. Tischlern setzt die Arbeit von Therapeuten in einen Kontext, den ich inzwischen immer schlimmer finde. Hier geht es nicht um Brötchen oder Tische, sondern um die sehr zentrale Frage, wie Therapie angemessen erbracht wird und wie diese Leistungserbringung bezahlt wird. Bäcker und Tischler legen ihre Stundensätze einfach fest, und bei Bedarf machen sie das jeden Tag! Logopäden können das bis Mitte 2024 definitiv nicht! Anstatt auf nicht vergleichbare Berufe mit absolut nicht vergleichbaren Tätigkeiten zu verweisen, sollten wir endlich Klarheit darüber schaffen, welche Leistung die GKV denn nun von den Therapeuten eigentlich haben will. Da genau diese zentrale Frage im aktuellen Versorgungsvertrag Logopädie nicht beantwortet worden ist, hätten die Verbände diesen Vertrag nicht unterschreiben dürfen.
4. Ganz egal, wie hoch der Anteil der Einfrauenpraxen in der Logopädie ist: In einem Vertrag festzuschreiben, dass Einfrauenpraxen keinen Maßstab für die Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen, ist schon ein ziemlicher Affront gegen diese Praxen. Statt sich im Vertrag konkret zu einigen, wie denn nun die Wirtschaftlichkeit genau ermittelt wird, vereinbaren Verbände mit der GKV, dass man das in Zukunft nicht machen wird. Nicht zuletzt wegen dieser Absurdität hätten die Verbände diesen Vertrag niemals unterschreiben dürfen.
Lieber Mathias, jetzt mit Dir in einen Dialog einzusteigen, wie man sich unter den gegebenen Umständen mit den Unzulänglichkeiten des Vertrages arrangieren kann, erscheint mir zu opportunistisch. Lass uns lieber darüber reden, wie wir gemeinsam gegen den klaren Verstoß gegen § 125 SGB V rechtlich vorgehen können. Und wie wir sicherstellen, dass die Verhandler der Verbände ihren Job ernst nehmen und im Zweifel die Unterschrift verweigern!
Herzliche Grüße aus Kiel
Ralf Buchner
Hallo Mathias,
Danke für den sehr umfangreichen Kommentar. Deine Argumentation ist relativ typisch für einige Kolleginnen und Kollegen, deswegen erlaube ich es mir, darauf näher einzugehen.
1. Du selbst stimmst mir zu, dass der Vertrag nicht den Regeln/Vorgaben des § 125 SGB V entspricht. Und du findest das dann nicht so schlimm, weil du dir gar nicht sicher bist, "ob ich mir dies bis auf die Minute von den Krankenkassen vorschreiben lassen will." Du findest also, eine ungenaue Leistungsbeschreibung (bei der die zu leistende Zeit offen bleibt) sei unterm Strich besser als eine exakt bemessene Zeit.
Diese Meinung kann man möglicherweise als Praxisinhaber vertreten und umsetzen, als Berater komme ich mir schon merkwürdig vor, wenn ich meinen Kunden erklären müsste, wie man das Problem über deinen "reflexiven Therapieabschluss" umgeht, ohne gegen den Vertrag zu verstoßen. Für einen Verband ist derartiger Pragmatismus nicht zulässig. Man schwächt seine Verhandlungsposition, wenn die Vergütung nicht mehr an eine fixe Leistungszeit geknüpft ist. Im Ergebnis sind wir uns also einig: Das Gesetz ist nicht umgesetzt worden und Praxisinhaber sind gezwungen zu tricksen, wenn die sogenannten Honorarerhöhungen bei ihren Mitarbeitern ankommen sollen. Diesen Vertrag hätten die Verbände nicht unterschreiben dürfen.
2. Du stellst die These in den Raum, schon in den alten Rahmenverträgen hätte es keine exakte Leistungsdefinition gegeben, sondern nur eine ungenaue Orientierung. Diese Behauptung ist leider falsch. Richtig ist, dass in den alten Rahmenverträgen stets Bezug genommen wurde auf die in den Rahmenempfehlungen vereinbarten Leistungsbeschreibungen für die Logopädie (Stand 1.7.2013). Ausweislich dieser Leistungsbeschreibung wird haarklein festgelegt, was in der Regelbehandlungszeit enthalten ist (z.B. Verlaufsdoku, Bericht an den Arzt etc.) und was nicht, nämlich die Vor- und Nachbereitung. Diese Vor- und Nachbereitung (Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung) wird exakt mit 10 Minuten angesetzt. Damit ergibt sich aus der alten, bisher gültigen Leistungsbeschreibung eine exakte Festlegung der von der Kasse zu vergütenden Leistungszeit. Warum man auf Seiten einiger Verbände von dieser Klarheit abgewichen ist, bleibt mir ein Rätsel. Ironischerweise haben die Physiotherapeuten das Problem inzwischen erkannt und kämpfen hart darum, diese unsinnigen "von bis"-Leistungskorridore wegzuverhandeln. Verträge, bei denen Preis und Leistung entkoppelt sind, denn genau darum handelt es sich, dürfen von Verbänden auf keinen Fall unterschrieben werden.
3. Der unsägliche Vergleich mit Bäckern bzw. Tischlern setzt die Arbeit von Therapeuten in einen Kontext, den ich inzwischen immer schlimmer finde. Hier geht es nicht um Brötchen oder Tische, sondern um die sehr zentrale Frage, wie Therapie angemessen erbracht wird und wie diese Leistungserbringung bezahlt wird. Bäcker und Tischler legen ihre Stundensätze einfach fest, und bei Bedarf machen sie das jeden Tag! Logopäden können das bis Mitte 2024 definitiv nicht! Anstatt auf nicht vergleichbare Berufe mit absolut nicht vergleichbaren Tätigkeiten zu verweisen, sollten wir endlich Klarheit darüber schaffen, welche Leistung die GKV denn nun von den Therapeuten eigentlich haben will. Da genau diese zentrale Frage im aktuellen Versorgungsvertrag Logopädie nicht beantwortet worden ist, hätten die Verbände diesen Vertrag nicht unterschreiben dürfen.
4. Ganz egal, wie hoch der Anteil der Einfrauenpraxen in der Logopädie ist: In einem Vertrag festzuschreiben, dass Einfrauenpraxen keinen Maßstab für die Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen, ist schon ein ziemlicher Affront gegen diese Praxen. Statt sich im Vertrag konkret zu einigen, wie denn nun die Wirtschaftlichkeit genau ermittelt wird, vereinbaren Verbände mit der GKV, dass man das in Zukunft nicht machen wird. Nicht zuletzt wegen dieser Absurdität hätten die Verbände diesen Vertrag niemals unterschreiben dürfen.
Lieber Mathias, jetzt mit Dir in einen Dialog einzusteigen, wie man sich unter den gegebenen Umständen mit den Unzulänglichkeiten des Vertrages arrangieren kann, erscheint mir zu opportunistisch. Lass uns lieber darüber reden, wie wir gemeinsam gegen den klaren Verstoß gegen § 125 SGB V rechtlich vorgehen können. Und wie wir sicherstellen, dass die Verhandler der Verbände ihren Job ernst nehmen und im Zweifel die Unterschrift verweigern!
Herzliche Grüße aus Kiel
Ralf Buchner
Mathias Gans
Hallo Ralf,
jetzt nur ganz kurz: Danke für den Hinweis auf die 10 Minuten für die Vor- und Nachbereitungszeit in der Leistungsbeschreibung der Logos (gibt es bei den Ergos und Physios meines Wissens nicht, oder?). Nur verstehe ich dann die aktuelle Forderung überhaupt nicht mehr. Dann ist diese schlicht die Forderung der zusätzlichen Bezahlung der 10 Minuten. Okay ist halt eine weitere Vergütungserhöhung neben den 52% + x. Kann man fordern..... Der Vergleich mit der Behandlunglänge von 15 - 25 Minuten bei den Physios (KG) ist meines erachten Äpfel und Birnen. Bei den Physios geht es je gerade um die genaue Festlegung der Regelbehandlungszeit und nicht der Vor- und Nachbereitungszeit...... Die Analogie mit dem Tischer war eine rein betriebswirtschaftliche....
Definition (https://flexikon.doccheck.com/de): Reflexion bezeichnet die Tätigkeit, eine Erfahrung Revue passieren zu lassen und sie dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten zu durchdenken, um Erkenntnisse aus ihr zu gewinnen und an ihr zu wachsen. (auch schriftlich)
Definition Dokumentation (https://flexikon.doccheck.com/de) : Als Dokumentation bezeichnet man die Aufzeichnung bzw. Sammlung von Daten zur Sicherung von Informationen..... das kann ich gegeüber den Krankenkassen sehr wohl differenziert begründen..... und die formalen Anforderungen an die Dokumentation sind ja sehr schmal.
Beste Grüße
Mathias
Hallo Ralf,
jetzt nur ganz kurz: Danke für den Hinweis auf die 10 Minuten für die Vor- und Nachbereitungszeit in der Leistungsbeschreibung der Logos (gibt es bei den Ergos und Physios meines Wissens nicht, oder?). Nur verstehe ich dann die aktuelle Forderung überhaupt nicht mehr. Dann ist diese schlicht die Forderung der zusätzlichen Bezahlung der 10 Minuten. Okay ist halt eine weitere Vergütungserhöhung neben den 52% + x. Kann man fordern..... Der Vergleich mit der Behandlunglänge von 15 - 25 Minuten bei den Physios (KG) ist meines erachten Äpfel und Birnen. Bei den Physios geht es je gerade um die genaue Festlegung der Regelbehandlungszeit und nicht der Vor- und Nachbereitungszeit...... Die Analogie mit dem Tischer war eine rein betriebswirtschaftliche....
Definition (https://flexikon.doccheck.com/de): Reflexion bezeichnet die Tätigkeit, eine Erfahrung Revue passieren zu lassen und sie dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten zu durchdenken, um Erkenntnisse aus ihr zu gewinnen und an ihr zu wachsen. (auch schriftlich)
Definition Dokumentation (https://flexikon.doccheck.com/de) : Als Dokumentation bezeichnet man die Aufzeichnung bzw. Sammlung von Daten zur Sicherung von Informationen..... das kann ich gegeüber den Krankenkassen sehr wohl differenziert begründen..... und die formalen Anforderungen an die Dokumentation sind ja sehr schmal.
Beste Grüße
Mathias