GKV-Therapie im Blindflug
Yvonne Millar
Die bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V regeln die Heilmittel-Versorgung von GKV-Patienten. Sie sind die Basis der Praxen für die Abrechnung ihrer Leistungen mit der GKV. Wenn Therapeuten die Verträge nicht kennen, fehlen ihnen entscheidende Informationen für ihre Arbeit. Sie können dann beispielsweise Kürzungen nicht nachvollziehen. Die neuen Verträge existieren, wurden bislang aber nicht veröffentlicht. Gelten also die alten weiter? Wir haben bei den Verbänden, dem…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
26.06.2026
Ergotherapie: Vergütung steigt um 4,11 Prozent
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die GKV-Preise für ergotherapeutische Maßnahmen um 4,11 Prozent. Das mel...
30.01.2026
Notrufsäule Petitionsausschuss
Es braucht mutige Entscheidungen, um das Gesundheitssystem endlich voranzubringen. Davon ist Serdar ...
24.11.2025
Physiotherapie: Höhere Vergütung ab 1. Januar 2026
Die GKV-Preise für physiotherapeutische Leistungen werden ab Jahresbeginn 2026 um 2,49 Prozent erhöh...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
2 Kommentare
Haubold
vielen Dank für die wichtigen Informationen , allerdings weiß ich jetzt immer noch nicht, ob die neuen Rahmenverträge für die Ergotherapie nun gültig sind oder nicht!?! und gibt es diese neuen Verträge bereits zum herunterladen?
bis jetzt habe ich nur die bestehenden Verträge gefunden .
mfg
Ulrike Stanitzke
Hallo Frau Haubold,
hier hilft vielleicht ein Blick auf die Seite des DVE: https://dve.info/service/aktuelles/2660-verhandlungen-schiedsverfahren
Bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens gelten die bestehenden Vertäge weiter.
Herzliche Grüße von der Kieler Förde
Ulrike Stanitzke