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ProLog_ELP_Die_3_Fragezeichen

GKV-Therapie im Blindflug

Yvonne Millar Yvonne Millar
2 5 Minuten Lesezeit

Die bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V regeln die Heilmittel-Versorgung von GKV-Patienten. Sie sind die Basis der Praxen für die Abrechnung ihrer Leistungen mit der GKV. Wenn Therapeuten die Verträge nicht kennen, fehlen ihnen entscheidende Informationen für ihre Arbeit. Sie können dann beispielsweise Kürzungen nicht nachvollziehen. Die neuen Verträge existieren, wurden bislang aber nicht veröffentlicht. Gelten also die alten weiter? Wir haben bei den Verbänden, dem…

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Haubold

vielen Dank für die wichtigen Informationen , allerdings weiß ich jetzt immer noch nicht, ob die neuen Rahmenverträge für die Ergotherapie nun gültig sind oder nicht!?! und gibt es diese neuen Verträge bereits zum herunterladen?
bis jetzt habe ich nur die bestehenden Verträge gefunden .
mfg

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Ulrike Stanitzke

Hallo Frau Haubold,
hier hilft vielleicht ein Blick auf die Seite des DVE: https://dve.info/service/aktuelles/2660-verhandlungen-schiedsverfahren
Bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens gelten die bestehenden Vertäge weiter.
Herzliche Grüße von der Kieler Förde
Ulrike Stanitzke

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