Urteil: Arbeitgeberzuschuss auf Kinderbetreuungskosten anrechnen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Kosten für Kinderbetreuung können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss, wird dieser allerdings abgezogen, wie kürzlich zwei Finanzgerichte entschieden haben. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) können Eltern die Betreuungskosten für Kinder steuerlich geltend machen - allerdings nur zu zwei Dritteln und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet…
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