Probezeit kann aufgrund von Krankheit verlängert werden
Katrin Schwabe-Fleitmann
In der Regel endet die Probezeit nach sechs Monaten. Sie gilt als „Schnupperphase“, in der Chef und neuer Mitarbeiter prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt passt. Doch was geschieht, wenn das künftige Team-Mitglied aufgrund von Krankheit ausfällt oder sich wegen Corona wochenlang in Quarantäne befindet? Darf die Probezeit dann verlängert werden? Grundsätzlich ist eine Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Probezeit rechtlich nicht zulässig. Nach § 622 Abs. 3 BGB ist die Dauer…
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