Zum Hauptinhalt springen
Daniel Balakov

Probezeit kann aufgrund von Krankheit verlängert werden

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 2 Minuten Lesezeit

In der Regel endet die Probezeit nach sechs Monaten. Sie gilt als „Schnupperphase“, in der Chef und neuer Mitarbeiter prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt passt. Doch was geschieht, wenn das künftige Team-Mitglied aufgrund von Krankheit ausfällt oder sich wegen Corona wochenlang in Quarantäne befindet? Darf die Probezeit dann verlängert werden? Grundsätzlich ist eine Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Probezeit rechtlich nicht zulässig. Nach § 622 Abs. 3 BGB ist die Dauer…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben