Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern
Katrin Schwabe-Fleitmann
Hat ein Arbeitgeber freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt, so darf er diesen nicht zurückfordern - selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter kurz darauf kündigt. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Oldenburg entschieden (Az.: 6 Ca 141/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Erzieher aus Cloppenburg im November 2020 einen Corona-Bonus in Höhe von 550 Euro erhalten. Kündige der Mitarbeiter allerdings innerhalb der nächsten zwölf Monate, müsse er das Geld vollständig zurückzahlen, hieß es in einer…
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