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Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 2 Minuten Lesezeit

Hat ein Arbeitgeber freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt, so darf er diesen nicht zurückfordern - selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter kurz darauf kündigt. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Oldenburg entschieden (Az.: 6 Ca 141/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Erzieher aus Cloppenburg im November 2020 einen Corona-Bonus in Höhe von 550 Euro erhalten. Kündige der Mitarbeiter allerdings innerhalb der nächsten zwölf Monate, müsse er das Geld vollständig zurückzahlen, hieß es in einer…

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