EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten
Katrin Schwabe-Fleitmann
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz zu verbieten. Dies sei aber nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber damit ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will, wie die Richter in zwei Fällen aus Deutschland entschieden (C-341/19, C-804/18). Geklagt hatten eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita und eine Angestellte der…
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