Urteil: Keine Lohnsteuer für private Nutzung des Diensthandys
Katrin Schwabe-Fleitmann
Nutzt ein Mitarbeiter sein Diensthandy auch privat, muss er dafür keine Lohnsteuer zahlen. Das gilt auch, wenn er zuvor sein Privathandy an seinen Chef verkauft hat - ganz gleich für welchen Preis. So hat das Finanzgericht München entschieden (Az.: 8 K 2656/19). Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter sein privates Handy zunächst zum Preis von einem Euro an seinen Arbeitgeber verkauft und dann dienstlich genutzt. Der Arbeitgeber übernahm die Kosten des Mobilfunkvertrags und führte darauf - wie…
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