Urteil: Teilzeitantrag zur Elternzeit muss eindeutig sein
Katrin Schwabe-Fleitmann
Will eine Praxismitarbeiterin während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, muss sie die gewünschte wöchentliche Stundenzahl eindeutig angeben. Bei einem Zusatz wie „voraussichtlich“ ist ein entsprechender Antrag unwirksam, wie kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden hat (Az.: 6 Sa 746/20). Grundsätzlich dürfen Eltern während der Elternzeit gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit weiterarbeiten. Dieser Anspruch…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
07.04.2026
TikTok ist keine verlässliche Quelle
Ob Knieschmerzen, ADHS beim Kind oder Arbeitsrecht in der Praxis: Auf TikTok, Instagram und Co. gibt...
19.03.2026
Erste Kopie der Patientenakte gratis
Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine kostenfreie Kopie ihrer Akte – auch in Therapiep...
09.02.2026
Urteil: Kündigung in der Probezeit nach Übernahmezusage unwirksam
Die Probezeit gilt im Arbeitsrecht als „Testphase“ für beide Seiten. Grundsätzlich kann der Arbeitge...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.