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wakila

Urteil: Teilzeitantrag zur Elternzeit muss eindeutig sein

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 2 Minuten Lesezeit

Will eine Praxismitarbeiterin während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, muss sie die gewünschte wöchentliche Stundenzahl eindeutig angeben. Bei einem Zusatz wie „voraussichtlich“ ist ein entsprechender Antrag unwirksam, wie kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden hat (Az.: 6 Sa 746/20). Grundsätzlich dürfen Eltern während der Elternzeit gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit weiterarbeiten. Dieser Anspruch…

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