Urteil: Ausschlussklausel gilt nicht für alle Ansprüche
Katrin Schwabe-Fleitmann
Eine Ausschussklausel, wie sie fast alle Standard-Arbeitsverträge enthält, darf nicht für alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung müssen ausgenommen sein, sonst ist die Ausschlussklausel insgesamt unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 9 AZR 323/20). Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden. Da er seinen Resturlaub von 25 Tagen nicht…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
19.03.2026
Erste Kopie der Patientenakte gratis
Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine kostenfreie Kopie ihrer Akte – auch in Therapiep...
09.02.2026
Urteil: Kündigung in der Probezeit nach Übernahmezusage unwirksam
Die Probezeit gilt im Arbeitsrecht als „Testphase“ für beide Seiten. Grundsätzlich kann der Arbeitge...
05.01.2026
BFH: Freiwillige Beiträge zur Pflegezusatzversicherung nicht absetzbar
Freiwillige Beiträge zu Pflegezusatzversicherungen können nicht zusätzlich als Sonderausgaben von de...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.