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Altayb

Urteil: Ausschlussklausel gilt nicht für alle Ansprüche

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 2 Minuten Lesezeit

Eine Ausschussklausel, wie sie fast alle Standard-Arbeitsverträge enthält, darf nicht für alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung müssen ausgenommen sein, sonst ist die Ausschlussklausel insgesamt unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 9 AZR 323/20). Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden. Da er seinen Resturlaub von 25 Tagen nicht…

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