Verbraucherschutz: Geld zurück bei langsamem Internet
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wenn das Internet trotz der zugesicherten Leistung des Anbieters zu langsam ist, können Sie seit 1. Dezember 2021 die Zahlung kürzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Möglich macht dies eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Rechte der Verbraucher stärkt. Allerdings müssen Kunden die langsame Internetgeschwindigkeit nachweisen. Dafür gibt es ein Tool der Bundesnetzagentur: Breitbandmessung. Mit dieser Software müssen 20 Geschwindigkeits-Messungen innerhalb von zwei…
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1 Kommentar
joe.
Leider hat das meinen Provider aus Düsseldorf behaupt nicht interessiert. Schuld war angeblich die Telekom. Nach einem Providerwechsel lief alles deutlich schneller, besonders die Qualität des Kundenservice hat sich gesteigert. Manchmal muß man halt den Anbieter wechseln.