Urteil: Weniger Urlaub bei Kurzarbeit Null
Katrin Schwabe-Fleitmann
Fallen aufgrund von Kurzarbeit Arbeitstage vollständig aus, muss dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (Az.: 9 AZR 225/21). Im konkreten Fall befand sich eine Verkaufshilfe in Teilzeit in den Monaten April bis Dezember 2020 in Kurzarbeit. In den Monaten April, Mai und Oktober war sie in der sogenannten Kurzarbeit Null und vollständig von der Arbeitspflicht befreit, in den Monaten November und Dezember…
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