Zum Hauptinhalt springen
iStock: PicLeidenschaft

Extrabudgetäre Heilmittel-Verordnungen

Barbara Wellner Barbara Wellner
0 4 Minuten Lesezeit

Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln (§ 32 SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Details zum Leistungsanspruch und zur Verordnung von Heilmitteln regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Sie ist bindend für die gesetzlich Krankenversicherten, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die verordnenden Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Heilmittelerbringerinnen und…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben