Extrabudgetäre Heilmittel-Verordnungen
Barbara Wellner
Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln (§ 32 SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Details zum Leistungsanspruch und zur Verordnung von Heilmitteln regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Sie ist bindend für die gesetzlich Krankenversicherten, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die verordnenden Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Heilmittelerbringerinnen und…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
21.08.2025
Blankoverordnung von Ergotherapie bei leichter kognitiver Störung
Marija genießt seit einem Jahr ihren Ruhestand in vollen Zügen. Seit ein paar Monaten bemerkt sie, d...
10.07.2025
G-BA: Langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung
Seit 1. Juli 2025 können Arztpraxen bei der Diagnose der seltenen genetischen Erkrankung „Periodisch...
18.06.2025
Extrabudgetäre Verordnung von Physiotherapie bei Post-COVID Syndrom
Seit der COVID-Infektion vor rund acht Monaten leidet Ewald bereits bei leichter körperlicher Belast...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.