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Formal korrekt durch die Urlaubszeit

Unterbrechungsregelung richtig angewandt

Formal korrekt durch die Urlaubszeit

Sommerzeit ist Urlaubszeit und damit auch „Unterbrechungszeit“. Wer die Fristen zwischen zwei Behandlungseinheiten überschreitet, riskiert Kürzungen durch die Krankenkasse. Und wer Termine „schönt“, riskiert zusätzlich noch Vertragsstrafen oder eine Anzeige. Das muss ja wirklich nicht sein. Deswegen haben wir noch einmal alles Wesentliche zum Thema Fristenregelungen für Sie zusammengetragen – dann klappt es auch mit der Abrechnung nach den Sommerferien!
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