Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung
Für erzielten Umsatz muss immer eine Umsatzsteuer abgeführt werden. Befreiungen davon gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. Heilbehandlungen) und dann, wenn bestimmte Untergrenzen unterschritten werden. Erzielt ein (Klein-) Unternehmer nur geringe Umsätze, verzichtet das Finanzamt darauf, die Umsätze und die darin enthaltene Umsatzsteuer zu erheben.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: