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Der Abrechnungstipp: Empfangsbestätigung durch den Patienten

Der Abrechnungstipp:

Empfangsbestätigung durch den Patienten

Ohne die Quittung des Patienten für die jeweils erhaltene Leistung, gibt es kein Honorar von der Krankenkasse. Für die Unterschrift des Patienten auf der Rückseite der Heilmittel-Verordnung sind die Vorschriften klar und eindeutig. Ein Blick in die Regeln zeigt, wie man sich so verhält, dass es später keine Rückforderungen durch die Kasse gibt.

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