Ergänzende Angaben zum Heilmittel
Abrechnungstipp
Ergänzende Angaben zum Heilmittel
Ärzte können ihre verordneten Heilmittel durch eine ergänzende Angabe konkretisieren und dadurch genau festlegen, welche Maßnahmen der Therapeut bei dem entsprechenden Patienten anwenden muss. Dies ist beispielsweise häufig bei Doppelbehandlungen und Verordnungen von Wärmetherapie, sowie standardisierten Heilmittelkombinationen der Fall. Die möglichen, zu konkretisierenden Maßnahmen der Heilmitteltherapie sind in den jeweiligen Rahmenverträgen detailliert beschrieben und in der Heilmittel-Richtlinie nachzulesen.
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