up|unternehmen praxis

Ergänzende Angaben zum Heilmittel

Abrechnungstipp

Ergänzende Angaben zum Heilmittel

Ärzte können ihre verordneten Heilmittel durch eine ergänzende Angabe konkretisieren und dadurch genau festlegen, welche Maßnahmen der Therapeut bei dem entsprechenden Patienten anwenden muss. Dies ist beispielsweise häufig bei Doppelbehandlungen und Verordnungen von Wärmetherapie, sowie standardisierten Heilmittelkombinationen der Fall. Die möglichen, zu konkretisierenden Maßnahmen der Heilmitteltherapie sind in den jeweiligen Rahmenverträgen detailliert beschrieben und in der Heilmittel-Richtlinie nachzulesen.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x