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Abrechnungstipp: Behandlungsbeginn

Abrechnungstipp

Behandlungsbeginn

Besonders in Ferien- und Urlaubszeiten sowie in typischen Krankheitsperioden ist das Thema Behandlungsbeginn ein Dauerthema in Therapiepraxen. Das Problem: Wird die Heilmittel-Verordnung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist begonnen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Das trifft auf alle Verordnungen zu, unabhängig ob im oder außerhalb des Regelfalls. Dieser Abrechnungstipp beleuchtet für Sie das Thema Behandlungsbeginn. Denn wer die Regeln kennt, wird trotz Verspätung die Verordnung sicher und erfolgreich abrechnen.

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abcdefg
24.07.2013 17:11

Sehr geehrter Herr Buchner, beim Artikel der Fristen/ Ferienunterbrechung usw.… Weiterlesen »

Bärbel Beneke
19.07.2013 10:12

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin immer begeistert, von… Weiterlesen »

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