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Der Abrechnungstipp: Konkrete Diagnose

Der Abrechnungstipp

Konkrete Diagnose

Ohne eine konkrete Diagnose darf keine Behandlung begonnen werden. Einige Krankenkassen nutzen angeblich falsche, unkonkrete oder fehlende ärztliche Diagnosen als Begründung für Rechnungskürzungen. Diese sind aber in der Mehrzahl der Fälle unberechtigt. So kommt es oft zu Unsicherheiten auf Seiten der Therapeuten: Was tun bei fehlender oder unvollständiger Diagnose? Muss das zwingend der Arzt korrigieren? Kann die Änderung auch per Fax geschehen? Ist eine Verordnung auch ohne ICD-10-Code gültig? Alle Fragen rund um die Diagnose fasst dieser Abrechnungstipp zusammen.

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Christiane Sautter-Müller
05.07.2013 13:17

“Bei Ergotherapeuten und Logopäden sind einige Diagnosen und die zugehörige… Weiterlesen »

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