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Praxisbesonderheiten heißen jetzt „Besondere Verordnungsbedarfe“ (BVB)

Die Liste mit den Diagnosen, für die ein Arzt ab der Erstverordnung extrabudgetär Heilmittel verordnen kann, heißt ab dem 1. Januar 2017 „Besondere Verordnungsbedarfe“. Sie ersetzt damit die bisherige Liste der Praxisbesonderheiten. Zusätzlich können die KVen auf Landesebene regionale besondere Verordnungsbedarfe vereinbaren, die dann ebenfalls extrabudgetär sind.
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