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Themenschwerpunkt Heilmittel-Richtlinie: Wieder Reform, wieder ohne Beteiligung der Heilmittelerbringer

Es ist wieder soweit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. September 2017 beschlossen, die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und den Heilmittelkatalog bis Anfang 2019 zu überarbeiten. Eines der Ziele ist es, den Heilmittelkatalog zu „entschlacken“. Die Beratung erfolgt gemäß Verfahrensordnung des G-BA unter Ausschluss der Heilmittelerbringer.
Themenschwerpunkt Heilmittel-Richtlinie: Wieder Reform, wieder ohne Beteiligung der Heilmittelerbringer
© istock: ardaayderman
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