Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Der Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiterinnen ist weit gefasst: So dürfen Arbeitgeber ihr nicht nur nicht während der Schwangerschaft, sondern auch bis vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen (MuSchG § 17). Der Kündigungsschutz gilt zudem für eine Frist von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.Auch ist eine Kündigung unzulässig, wenn sie erst zu einem Termin nach der Schwangerschaft in Kraft tritt.

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