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Themenschwerpunkt: Tipps und Tricks für mehr Geld auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter – ganz ohne klassische Gehaltserhöhung

Seit dem 1. Juli 2019 gibt es die bundeseinheitlichen Preise. Für Praxisinhaber eine gute Nachricht. Aber was ist mit den Mitarbeitern? Wer ihnen ein Stück vom Kuchen der höheren Vergütungen abgeben möchte, kann statt einer Gehaltserhöhung steuer- und sozialabgabenfreie oder -arme Zusatzleistungen anbieten. Das kostet die Praxis weniger und die Angestellten haben netto mehr davon. Diesem Thema haben wir 2018 einen Schwerpunkt gewidmet, den wir aus gegebenem Anlass aktualisiert haben (Stand 31.7.2019).
Themenschwerpunkt: Tipps und Tricks für mehr Geld auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter – ganz ohne klassische Gehaltserhöhung
© bob_bosewell

Neuerungen 2019 auf einen Blick

Job-Ticket, E-Mobilität und betriebliche Altersvorsorge – 2019 haben sich für Praxisinhaber neue Möglichkeiten aufgetan, ihren Mitarbeitern mit steuer- und sozialabgabenfreien oder -armen Zusatzleistungen etwas Gutes zu tun. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel “Mehr Netto vom Brutto”, Stand 31.07.2019.

Die Vergütungen in der Physiotherapie steigen also. Reich werden Praxisinhaber davon aber noch lange nicht. Dennoch erhofft sich so mancher Mitarbeiter nun vielleicht eine Gehaltserhöhung. Doch damit binden sich Praxischefs an dauerhaft höhere Ausgaben und müssen tief in die Tasche greifen, bevor sich im Geldbeutel des Mitarbeiters spürbar etwas verändert. Steuern und Sozialabgaben fressen einen Großteil der Gehaltserhöhung auf. Eine bessere Lösung für beide Seiten: Zusatzleistungen, die Sie den Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt zukommen lassen. Von einmaligen Sachleistungen bis hin zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten gibt es unzählige Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.

In diesem Themenschwerpunkt stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, wie Ihre Mitarbeiter etwas mehr im Portmonee haben, ohne dass Sie zu tief in die Tasche greifen müssen:

Fortbildungen – Hilfe vom Chef schafft enorme Erleichterung

Erholung bezuschussen: Betriebliche Gesundheitsförderung und Urlaubssubvention

Betriebsfeiern – ein Dank an die Mitarbeiter

Laptop, Smartphone & Co. – vom Chef bezahlt

Gutscheine für Mitarbeiter

Die gesponserte Mittagspause: Essenszuschüsse für Mitarbeiter

Arbeitskleidung: Der steuerfreie Einheitslook

Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Provisionszahlungen – leistungs- oder umsatzorientierte Entlohnung

Individuelle Beratung durch den Steuerberater

Bevor Sie Essensgutscheine besorgen, die Kinderbetreuungskosten der Mitarbeiter übernehmen und Smartphones für die Angestellten kaufen, machen Sie einen Termin bei Ihrem Steuerberater. Er kann Ihnen genau erklären, welche Maßnahmen in Ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll sind und Ihnen auch mitteilen, worauf es bei Rechnungen, Timing und anderen Rahmenbedingungen ankommt, damit Sie die vollen Vorteile für sich und Ihre Mitarbeiter ausschöpfen können.

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Frau Stephanie Granz
18.09.2019 10:10

Es wäre schön wenn die Links funktionieren würden ;)

Yvonne Millar
19.09.2019 8:33
Antworten an  Frau Stephanie Granz

Liebe Frau Granz, vielen Dank für den Hinweis. Die Links… Weiterlesen »

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