up|unternehmen praxis

Themenschwerpunkt Praxissicherheit

Mehr als eine lästige Pflicht

„Eine Gefährdungsbeurteilung gibt Rechtssicherheit im Schadensfall.“
Jeder Praxisinhaber ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie hilft, potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für Mitarbeiter zu erkennen und durch Schutzmaßnahmen zu minimieren – oder sogar ganz auszuschließen. Für Praxisinhaber ist die Beurteilung jedoch weit mehr als ein Dokument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Christian Heesch vom Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stand uns zum Thema Gefährdungsbeurteilung Rede und Antwort.
Mehr als eine lästige Pflicht
© iStock: Eplisterra
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