up|unternehmen praxis

01.07.2020 – Einer für alle

Ab heute gelten die neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge
Zusammen mit den neuen bundeseinheitlichen Höchstpreisen treten heute die bundeseinheitlichen Rahmenverträge in Kraft. Statt vieler unterschiedlicher Verträge, die sich je nach Kostenträger und Bundesland unterschieden haben, gilt ab heute für jeden Fachbereich nur noch ein Rahmenvertrag ­­– und das bundesweit. Vermutlich gibt es bereits zu diesem Zeitpunkt auch ein neues, einheitliches Formular für Heilmittelverordnungen, spätestens jedoch zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) am 1.10.2020.
01.07.2020 - Einer für alle
© iStock: mediaphotos
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x