01.07.2020 – Einer für alle
Ab heute gelten die neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge
Zusammen mit den neuen bundeseinheitlichen Höchstpreisen treten heute die bundeseinheitlichen Rahmenverträge in Kraft. Statt vieler unterschiedlicher Verträge, die sich je nach Kostenträger und Bundesland unterschieden haben, gilt ab heute für jeden Fachbereich nur noch ein Rahmenvertrag – und das bundesweit. Vermutlich gibt es bereits zu diesem Zeitpunkt auch ein neues, einheitliches Formular für Heilmittelverordnungen, spätestens jedoch zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) am 1.10.2020.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.