01.10.2020 – Die neue Heilmittel-Richtlinie tritt in Kraft
Nach einem Jahr Wartezeit ist es endlich soweit
Kurz zusammengefasst: Die neue HeilM-RL soll das Verordnungsverfahren deutlich vereinfachen und damit Ärzte und auch die Heilmittelerbringer entlasten. Auch Änderungen, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorsieht, werden in der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie umgesetzt.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.