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15.11.2020 – 3, 2,1 – Letzte Chance vorbei

Blankoverordnung: Fristende für die vertragliche Festlegung der Diagnosen
Für welche Diagnosen können Ärzte ab dem 1. Januar 2021 Blankoverordnungen ausstellen? Das müssen der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände bis zum 15. November 2020 vertraglich vereinbart haben. Für die festgelegten Indikationen erhalten die Therapeuten eine „erweiterte Versorgungsverantwortung“: Sie bestimmen selbst die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Sollten sich die beiden Seiten bis zum 15. November nicht einigen, muss die Schiedsstelle bis zum 1. Februar 2021 schlichten. Spätestens ab dann wird es also konkret.
15.11.2020 - 3, 2,1 - Letzte Chance vorbei
© iStock: IRINA KROLEVETC
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