30.06.2020 – Neue Preise?!
Die Mindestlaufzeit der bundeseinheitlichen Höchstpreise endet
Zum Ende des ersten Halbjahres 2020 endet die Mindestlaufzeit für die aktuell geltenden bundeseinheitlichen Höchstpreise. Mit ihrer Einführung zum 1. Juli 2019 hat sich die Vergütung von Heilmittelleistungen zwar verbessert. Das Ende der Fahnenstange war damit aber noch lange nicht erreicht.
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