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Die Kriterien für das Freelancing

So entgehen Sie der Scheinselbstständigkeit
Wenn Sie als Praxisinhaber mit Freelancern zusammenarbeiten, haben Sie natürlich den Vorteil, keine Sozialabgaben leisten zu müssen. Die tragen zu 100 Prozent die freien Therapeuten. Damit diese aber auch als selbstständig eingestuft werden – vom Finanzamt, der Kranken- und auch der Rentenversicherung, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht als Scheinselbstständige zu gelten.
Die Kriterien für das Freelancing
© fizkes

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Praxisinhaber bei Therapeuten, die als Freelancer arbeiten, folgende Dinge beachten:

Die freien Therapeuten…

  • haben einen eigenen Außenauftritt – eine Website, Visitenkarten, Flyer und Co.
  • betreiben Akquise, zum Beispiel über die Website, Social Media-Kanäle oder Flyer, die sie auslegen.
  • haben mehrere Auftraggeber, also Praxen, für die sie innerhalb eines Jahres arbeiten. Dies können sie zum Beispiel anhand gestellter Rechnungen oder Verträgen nachweisen.
  • tragen das wirtschaftliche Risiko. Das bedeutet: Kommt ein Patient nicht, verdienen sie auch nichts.
  • können den Praxen dementsprechend auch nur für wirklich erbrachte Leistungen eine Rechnung stellen. Im Falle von Urlaub und Krankheit verdienen sie hingegen kein Geld.
  • arbeiten nicht weisungsgebunden und entscheiden selbst, wann und wie viel sie arbeiten, können Termine eigenständig verlegen oder absagen bzw. vereinbaren.
  • haben eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • tragen nicht die Arbeitskleidung der Praxen, in denen sie aushelfen. Sie grenzen sich somit klar von den festangestellten Mitarbeitern ab.
  • legen ihre Preise bzw. die Konditionen selbst fest, zu denen sie arbeiten.
  • können jederzeit Aufträge ablehnen.

Zu den rechtlichen Anforderungen und Kriterien der Selbstständigkeit freier Therapeuten haben wir zudem im Artikel „Freie Mitarbeiter – selbstständig oder angestellt?“ in der up 07-2019-Ausgabe berichtet.

Aber Achtung: Was zählt ist, dass ein Therapeut, der ohne eigene Praxis als Freelancer arbeiten möchte, ein stimmiges Gesamtbild abgibt, sodass keine Zweifel an der selbstständigen Arbeit aufkommen. Es müssen also nicht zwingend alle Kriterien erfüllt sein. Es gilt jedoch: Je mehr ein freier Therapeut abhaken kann, desto eher schützt er sich – und auch seine Auftraggeber – vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Als besonders wichtig wird meist eingestuft, dass ein freier Mitarbeiter mehrere Auftraggeber hat, selbst entscheiden kann, wann und wo er arbeitet und Aufträge ablehnen kann.

Außerdem gehören diese Artikel zum Themenschwerpunkt Freelancer:

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