up|unternehmen praxis

Therapie am Bildschirm

Unter welchen Voraussetzungen Videotherapie möglich ist
Was Therapeuten lange Zeit verwehrt blieb, ist nun zumindest erst einmal bis zum 31. Mai 2020 möglich: Das Durchführen und Abrechnen von Videotherapien. Im Dokument „Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 31. März 2020“ der GKV sind die Spielregeln dafür festgelegt. Ein Überblick.
Therapie am Bildschirm
© FG Trade
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x