GPVG beschlossen
Bundeskabinett verschiebt Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilmittelverträge
Am 23.9.2020 hat das Bundeskabinett das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Damit wurde das Inkrafttreten der erstmals auf Bundesebene abzuschließenden Verträge zur Heilmittelversorgung auf den 1. Januar 2021 verschoben. Die Verschiebung betrifft auch die zu vereinbarenden Preisanpassungen.
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