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GPVG beschlossen

Bundeskabinett verschiebt Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilmittelverträge

Am 23.9.2020 hat das Bundeskabinett das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Damit wurde das Inkrafttreten der erstmals auf Bundesebene abzuschließenden Verträge zur Heilmittelversorgung auf den 1. Januar 2021 verschoben. Die Verschiebung betrifft auch die zu vereinbarenden Preisanpassungen.
Extrabudgetäre Verordnungen werden vereinheitlicht
© iStock: AndreyPopov
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