up|unternehmen praxis

Kommentar zu verschobenen Rahmenverträgen

Lasst die ärztlichen Softwareanbieter zahlen!
Weil einige Arztsoftwareanbieter die Zertifizierung der Heilmittel-Verordnungs-Module nicht geschafft haben, hat der G-BA den Start der Neufassung der HeilM-RL auf den 1. Januar 2021 verschoben – und den der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie gleich mit. Laut KBV sollen Heilmittelerbringer so vor einem erhöhten Prüfaufwand durch fehlerhaft ausgestellte Verordnungen bewahrt werden.
Kommentar zu verschobenen Rahmenverträgen
© Fotolia: jeremias münch
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x