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Testpflicht für Praxismitarbeiter

Nur noch zwei Tests pro Woche für Geimpfte und Genesene
Stand 16.12.2021. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 24. November 2021 wurde 3G am Arbeitsplatz eingeführt, d. h. alle Mitarbeiter vor Ort müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen, u. a. Therapiepraxen, arbeiten, sind die Regeln noch etwas strenger. Hier müssen sich auch Geimpfte und Genesene zwei Mal wöchentlich testen. Das gilt natürlich auch für Praxisinhaber, wenn sie vor Ort sind.
Testpflicht für Praxismitarbeiter
© show999
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