Neue Verträge = Neue Fristen
So behalten Sie den Überblick
Mit den neuen Versorgungsverträgen gibt es auch neue Fristen, etwa für die Anmeldung der Mitarbeiter bei den ARGEn, die Abrechenbarkeit von Verordnungen und deren Gültigkeit. Haben Sie die neuen Regelungen im Griff? Diese Übersichten helfen Ihnen dabei – bequem sortiert nach den einzelnen Berufsgruppen.
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