Vergütungsanhebungen angemessen weitergeben?
Wie man mit der Einmischung des Gesetzgebers in die Tarifautonomie sinnvoll umgeht
Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Versorgungsverträge hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in diesen Verträgen auch die „Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer“ zu regeln sind. So verpflichten sich jetzt alle GKV-zugelassenen Heilmittelpraxen mit ihrer Zulassung, Vergütungsanhebungen an angestellte Mitarbeiter in angemessenem Umfang weiterzugeben. Offen bleibt, was das konkret bedeutet.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.