Kommentar: Gier vor Gesundheit
Kommentar
Gier vor Gesundheit
Das Sozialgesetzbuch V fordert ausdrücklich eine Eigenbeteiligung der Patienten an ihrer Behandlung – durchaus auch in Form von Selbstzahlerleistungen. Das ist in Ordnung und viele Patienten zahlen ihre Therapie ohne ärztliche Verordnung komplett aus eigener Tasche.
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