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Kommentar: Heilmittelerbringer sind keine Krankenkassen-Polizei!

Kommentar

Heilmittelerbringer sind keine Krankenkassen-Polizei!

Legt ein Patient dem Heilmittelerbringer die Verordnung eines Arztes vor, obwohl ein anderer Arzt bereits bei derselben Indikationsstellung eine Erstverordnung ausgestellt hat, dann soll dies nach einer Anlage zum neuen vdek-Rahmenvertrag eine „Informationspflicht“ des Arztes durch den Heilmittelerbringer auslösen (mehr lesen Sie hier). Diese Regelung verstößt nicht nur mit ziemlicher Sicherheit gegen geltendes Recht, sondern degradiert Heilmittelerbringer zur Krankenkassen-Polizei und ist als Verhandlungsergebnis eine einzige Peinlichkeit!

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