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Download der Woche 15-2014: Keine Rechnungskürzung wegen zweiter Erstverordnung!

Download der Woche 15-2014

Keine Rechnungskürzung wegen zweiter Erstverordnung!

Das Problem mit dem „Ärzte-Hopping“ ist so alt, wie die Heilmittel-Richtlinie: Erhält ein Patient bei seinem Arzt keine Heilmittel-Verordnung mehr, dann sucht er sich einfach einen neuen Arzt und bekommt wieder eine Erstverordnung. Sie als Therapeut kennen das Problem, müssen aber trotzdem behandeln.

up|unternehmen praxisPatienten haben das Recht, sich Ärzte nach eigenem Belieben auszusuchen (Ausnahme: Hausarztverträge) und können sich damit immer wiederkehrende Erstverordnungen für Heilmittel ausstellen lassen – auch wenn das laut Heilmittel-Richtlinie so gar nicht vorgesehen ist. Krankenkassen versuchen in solchen Fällen, sich um die Zahlung der zweiten Erstverordnung zu verweigern. Dies darf allerdings nicht dem Therapeuten zur Last gelegt werden. Mit unserem vorgefertigten Musterschreiben fordern Sie Ihr Honorar erfolgreich ein.

Hier geht es zum Download der Woche.

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