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Statuswechsel des Patienten – welche Zuzahlungen sind fällig?

Statuswechsel des Patienten – welche Zuzahlungen sind fällig?

Viele Therapiepraxen sind unsicher, wie sie Zuzahlungen abrechnen müssen, wenn der Status ihrer Patienten sich zum neuen Jahr ändert. Beispiel: Eine Patientin hat auf ihrer Verordnung zwölf Behandlungen, von denen neun im Jahr 2015 stattfinden und drei noch für 2016 offen stehen. Von Zuzahlungen befreit war sie aber nur für das Jahr 2015. Die 10 Euro Verordnungsblattgebühr muss die Patientin nun nicht zahlen, wohl aber zehn Prozent der Kosten für die drei Termine im neuen Jahr.
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