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Die Crux mit den Beihilfepatienten

Abrechnungstipp PKV

Lehrer und andere Beamte haben einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe ihres staatlichen Arbeitgebers. Doch wenn der behandelnde Therapeut ein höheres Honorar verlangt, als von der Beihilfe erstattet wird, führen die Bestimmungen dieser Beihilfe in vielen Fällen zu Diskussionen mit den Patienten. Es gibt Strategien, die dies vermeiden und dafür sorgen, dass Therapeuten bei der Behandlung von Beihilfeberechtigten angemessene Honorare erzielen. Für Beamte, die sich Heilmittel nicht (mehr) leisten können, gibt es zudem einen Notausgang.
Die Crux mit den Beihilfepatienten
© Fotocredit: iStcok, vadimguzhva
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Denise
07.03.2016 12:47

“Übrigens: Bei Manueller Therapie verlangt die Beihilfebestimmung 30 Min Therapiezeit!… Weiterlesen »

Michael Zacharopoulos
04.03.2016 16:16

Liebe Kollegen/innen, ich habe in meiner Praxis schon seit langem… Weiterlesen »

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