Die Crux mit den Beihilfepatienten
Abrechnungstipp PKV
Lehrer und andere Beamte haben einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe ihres staatlichen Arbeitgebers. Doch wenn der behandelnde Therapeut ein höheres Honorar verlangt, als von der Beihilfe erstattet wird, führen die Bestimmungen dieser Beihilfe in vielen Fällen zu Diskussionen mit den Patienten. Es gibt Strategien, die dies vermeiden und dafür sorgen, dass Therapeuten bei der Behandlung von Beihilfeberechtigten angemessene Honorare erzielen. Für Beamte, die sich Heilmittel nicht (mehr) leisten können, gibt es zudem einen Notausgang.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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