up|unternehmen praxis

Abrechnungstipp PKV: Erstattung nur für Voll-Heilpraktiker?

Wer als sektoraler Heilpraktiker die Behandlung von Privatversicherten abrechnet, muss sich darauf einstellen, dass die PKV die Kosten nicht erstattet. Versicherer begründen das mit dem Hinweis: Übernommen werden nur Leistungen eines „Voll-Heilpraktikers“. Das ist in den allermeisten Fällen eine wissentliche Fehlinterpretation der Versicherungsbedingungen, rechtlich unhaltbar und für die betreffenden Privatpatienten einfach zu lösen. Wir zeigen in diesem Abrechnungstipp, wie das geht.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x