Freie Heilfürsorge: Abrechnung von Therapien für Bundeswehrangehörige
Die Behandlung von Bundeswehrangehörigen gehört nicht zum normalen Tagesgeschäft einer Therapiepraxis. Denn die Versorgung dieser Patientengruppe müssen Praxen über die sogenannte freie Heilfürsorge abrechnen. Entsprechend unsicher sind Therapeuten häufig dabei. Unser Abrechnungstipp bringt Licht ins Dunkel.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: