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Freie Heilfürsorge: Abrechnung von Therapien für Bundeswehrangehörige

Die Behandlung von Bundeswehrangehörigen gehört nicht zum normalen Tagesgeschäft einer Therapiepraxis. Denn die Versorgung dieser Patientengruppe müssen Praxen über die sogenannte freie Heilfürsorge abrechnen. Entsprechend unsicher sind Therapeuten häufig dabei. Unser Abrechnungstipp bringt Licht ins Dunkel.
Freie Heilfürsorge: Abrechnung von Therapien für Bundeswehrangehörige
© iStock, edStock
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