Wie hältst Du es mit Zuzahlungen?
Kassenpatienten kommen, gehen – und lassen ihre Zuzahlung da. So zumindest sieht das Gesetz, genauer gesagt das Sozialgesetzbuch V, es vor. Wer Heilmittel verordnet bekommt, zahlt zehn Euro für die sogenannte Verordnungsblattgebühr sowie zehn Prozent des Honorars, das die Kasse für das Heilmittel ansetzt.
Das Gesetz verpflichtet Therapeuten dazu, diesen Eigenanteil einzufordern. Es besagt aber auch: Wenn Patienten einer zweiten, schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, zahlt die Kasse. Das verleiht unserer Frage, die wir Praxisinhaber in ganz Deutschland gestellt haben, eine gewisse Spannung: „Wie hältst Du es mit Zuzahlungen?“
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