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Der richtige Zahlungszeitpunkt sorgt für weniger Diskussionen

Abrechnungstipp PKV

„Was? Ich soll jetzt plötzlich die Faszien-Behandlung komplett selbst bezahlen? Und meine Versicherung?“ Kennen Sie diese ewigen Gespräche mit den Privatpatienten? Das ist für Therapeuten meist lästig und anstrengend. Dann lautet bei vielen das Motto: Ich gehe lieber mit dem Preis runter, als mir die Diskussionen der Patienten anzuhören. Dabei lässt sich mit dem richtigen Zahlungszeitpunkt das Geschimpfe über Eigenanteile deutlich reduzieren.
Der richtige Zahlungszeitpunkt sorgt für weniger Diskussionen

Immer wieder berichten Praxisinhaber darüber, dass Privatpatienten Rechnungen nicht vollständig überweisen beziehungsweise in der Praxis vorstellig werden, um über Rechnungskürzungen zu diskutieren. Letztlich geht es um die Kosten, die Privatpatienten – gerade Beihilfe-Berechtigte – zur Behandlung selbst zusteuern müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die PKV weigert über die beihilfefähigen Höchstsätze hinaus zu bezahlen.

Offene Rechnungen: Patienten wittern ihre Chance

Ob und wie ein Patient solche Diskussionen führt, hängt ganz maßgeblich davon ab, ob er schon bezahlt hat oder nicht. Denn solange er noch keine Überweisung getätigt hat, ist seine Bereitschaft zu Diskustieren deutlich größer – schließlich hat er das Gefühl am „längeren Hebel“ zu sitzen und möchte seine Chance nutzen, doch noch ohne Zahlung davonzukommen. Die Praxis muss plötzlich erläutern, warum sie die gesamte Rechnungssumme verlangt und nicht nur den Teil, den die PKV nicht erstattet. Und obwohl die Therapie schon oft Wochen zurückliegt, das Zahlungsziel also deutlich überschritten ist, scheuen sich die Patienten nicht über die Höhe des Rechnungsbetrages zu debattieren.

Ganz anders läuft das Verfahren, wenn der Patient spätestens beim letzten Termin zahlen muss, oder die Praxis den Betrag per Lastschrift einzieht. Jetzt ist das Geld schon auf dem Praxiskonto, der Patient hat die Leistung beglichen. Fängt schließlich mehre Wochen später das Erstattungstheater der PKV an, ist der Patient in einer vollkommen anderen Situation: Jetzt muss er erklären, warum er nachträglich Geld zurückverlangt. Das ist für die meisten Menschen viel schwieriger, als eine Zahlung zurückzuhalten. Folge: Patienten, die ihre Behandlungen direkt in der Praxis zahlen, diskutieren deutlich seltener über die Höhe der Kosten.

Die sofortige Bezahlung der Therapie (oder Bezahlung aller Behandlungen zum letzten Termin) hat zusätzlich den Vorteil, dass sie im direkten Zusammenhang mit der Leistung steht. Der Patient weiß noch, dass er den Preis für die gute Therapie zahlen soll. Je größer der zeitliche Abstand zwischen Behandlung und Zahlung ist, desto stärker rücken Preis und Erstattung der Versicherung in den Vordergrund. Es ist also durchaus sinnvoll den Zahlungszeitpunkt so nah an den Behandlungstermin zu legen, wie irgendwie möglich.

Patienten sollten immer sofort zahlen

Beim Abschluss des Behandlungsvertrags sollte das Zahlungsziel deswegen ausdrücklich benannt werden: Die Vergütung ist stets sofort fällig! Das entspricht im Prinzip den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wo in § 614 die Fälligkeit der Vergütung wie folgt festgelegt ist: „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten.“ Vereinbaren Patienten und Therapeuten kein ausdrückliches Zahlungsziel im Behandlungsvertrag gilt automatisch die Regel des BGB.

Manche Patienten würden sich nun wahrscheinlich wundern, wenn sie nach jeder Behandlung direkt die EC-Karte zücken sollen. Daher können Therapeuten ihnen entgegen kommen und den Patienten nach Abschluss der Therapie eine Rechnung über die gesamten Leistungen ausstellen – mit der Bitte um sofortige Zahlung – oder ihnen ein Lastschriftverfahren anbieten. Dann kann die Praxis zum letzten Termin die vollen Kosten direkt vom Konto des Patienten abbuchen. Dafür benötigt die Praxis jedoch das Einverständnis. Das lässt sich geschickt in den Anmeldeprozess einbauen, wenn auf dem Anmeldeformular oder auf dem Behandlungsvertrag schon ein entsprechender Vordruck für die Abbuchungserlaubnis vorgesehen ist. Alternativ können Praxisinhaber auch über Kartenzahlung nachdenken. Wir haben über verschiedenen Varianten, die selbst für Kleinstpraxen rentabel sind, bereits berichtet. (bit.ly/2bLdwmE)

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